Strafverfahren wegen illegalem Lava-Abbau

Kirchweiler · Angeblich wurde das Naturdenkmal Scharteberg bei Kirchweiler durch den Abbau von Lava beschädigt. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel zeigte den Unternehmer an. Bei der Staatsanwaltschaft Trier läuft ein Ermittlungsverfahren.

(vog) Norbert Leinung, Vorsitzender der Kreisgruppe des Bundes Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), ist der Kragen geplatzt. In einer Pressemeldung prangert er den „illegalen Lava-Abbau“ bei Kirchweiler an: „Der Abbau-Unternehmer baggert rücksichtslos innerhalb der Grenzen eines Naturdenkmals.“ Der Grubenbetreiber wollte das Abbaugebiet „Kirchweiler 3“ vergrößern. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel lehnte jedoch den Antrag für den Bereich des unter Naturdenkmalschutz stehenden Areals um den Scharteberg ab. Ein Gericht bestätigte den Bescheid und wies die Unternehmerklage ab. Als bekannt wurde, dass der Unternehmer die Grenzen nicht einhielt, erstattete die Kreisverwaltung am 28. April Strafanzeige. Oberstaatsanwalt Ingo Hromada erklärt: „Die Akte ist unterwegs zum Ermittlungsrichter. Der Vorwurf in der Umweltstrafsache lautet auf Sachbeschädigung.“ Auch das Landesamt für Bergbau und Geologie in Mainz wurde eingeschaltet. Laut BUND-Kreisvorsitzender Leinung ist der Schaden erheblich: „Nach vorsichtigen Schätzungen geht der BUND von rund 400000 Kubikmeter Lava aus, die unwiederbringlich verloren sind und das Naturdenkmal stark beschädigt haben.“ Die Ortsgemeinde, die jährlich für rund 60000 Kubikmeter Lava Bruchzins kassiert, bewertet die Schätzung als „zu hoch“. Allerdings meint Bürgermeister Stefan Simon: „Wenn die Grenzen nicht eingehalten wurden, kann die Gemeinde es nicht gutheißen.“

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