Straßenstreit in Neuerburg: Stadt wendet sich ans Oberverwaltungsgericht

Neuerburg · Die Stadt Neuerburg hat gegen das Urteil des Trierer Verwaltungsgerichts vom Februar im sogenannten „Straßenstreit“ Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz gestellt. Die Trierer Richter hatten der Klage einer Grundstücksgesellschaft stattgegeben, die verlangte, dass eine teils auf ihrem Grundstück verlaufene Straße beseitigt wird.

(neb) 2004 war bei Vermessungsarbeiten des Katasteramts Prüm bekannt geworden, dass die Straße „Am Sonnenhang“ in einem Neuerburger Neubaugebiet in den 70er Jahren teilweise auf drei nebeneinander liegenden, unbebauten Parzellen einer Grundstücksgesellschaft aus Westfalen angelegt worden war. Insgesamt 140 Quadratmeter wurden überbaut.

Nachdem eine einvernehmliche Einigung nicht erzielt werden konnte, erhob die Grundstückseigentümerin 2009 Klage vor dem Trierer Verwaltungsgericht, das Urteil zu ihren Gunsten erfolgte im Februar dieses Jahres. Gegen dieses will die Stadt Neuerburg nun vorgehen: Ihr Anwalt Edgar Haubrich vertritt die Ansicht, dass der Anspruch der Klägerin inzwischen verjährt ist. Allerdings werde man parallel weitere Gespräche mit der Gegenseite suchen, um vielleicht doch noch zu einem Kompromiss zu erzielen, sagte Haubrich gegenüber volksfreund.de

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