Landwirtschaft Streit um Düngeverordnung - Eifeler Landwirt scheitert mit Eilantrag

Trier · Das Trierer Verwaltungsgericht hat im Streit um die rheinland-pfälzische Düngeverordnung entschieden: Ohne Bescheid gibt’s keinen vorläufigen Rechtsschutz. Der Bauernverband will sich dadurch aber nicht entmutigen lassen.

 Die neue Düngeverordnung des Landes sorgt bei vielen Landwirten für Unmut.

Die neue Düngeverordnung des Landes sorgt bei vielen Landwirten für Unmut.

Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Das Trierer Verwaltungsgericht hat den von einem Landwirt aus der Vulkaneifel gestellte Eilantrag gegen die rheinland-pfälzische Düngeverordnung abgelehnt. Der Hauptgrund: Noch seien überhaupt keine Bescheide ergangen, die sich auf die Düngeverordnung stützten, urteilten die Richter. Damit ziele der Antrag des Eifeler Landwirts auf die Gewährung eines sogenannten vorbeugenden Rechtsschutzes ab. Im vorliegenden Fall müsse aber erst einmal die Verwaltungsmaßnahme abgewartet werden, bevor der Landwirt um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchen könnte. Mit anderen Worten: Die Sache ist noch gar nicht so weit gediehen, als dass der Eilantrag schon hätte gestellt werden können.

Der Kläger ist Inhaber eines Milchviehbetriebs und bewirtschaftet rund 90 Hektar. Sein Betrieb liegt in einem von der Mainzer Landesregierung festgesetzten sogenannten roten Gebiet, in dem die Ausbringung von Dünger strikt reglementiert ist. Nach Angaben des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau führen die Einschränkungen bei vielen Landwirten zu unangemessenen Belastungen bei der Bewirtschaftung. Das wollten sich viele Bauern, darunter auch der Kläger,  nicht mehr gefallen lassen.

Die Argumentation des Vulkaneifeler Bauern: „Wir wirtschaften seit Jahren in der Gemarkung, und es hat bisher nie Probleme mit einer möglichen Nitratbelastung des Grundwassers gegeben.“ Zusätzliche Auflagen seien daher nicht notwendig und auch nicht akzeptabel, zumal der Hof in der Vergangenheit bewiesen habe, dass die Wirtschaftsweise keinen negativen Einfluss auf das Grundwasser in unserer Region habe.

Da solche Gegebenheiten häufig vorkämen,  sei es für den Bauern- und Winzerverband klar gewesen, einen Landwirt bei einer möglichen Klage zu unterstützen, sagte im Dezember Bauernpräsident Michael Horper. „Wir haben gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz mehrfach deutlich gemacht, dass wir die Ausweisung der Roten Gebiete, wie sie in Rheinland-Pfalz vorgenommen wird, für nicht sachgerecht und zudem auch für rechtswidrig halten.“

Laut Horper richtete sich die beim Verwaltungsgericht in Trier eingereichte Klage vor allem gegen die Ausweisung der Gebiete, in denen zusätzliche Maßnahmen gegenüber der Bundesregelung ergriffen worden seien. Es geht den Bauern um eine gerechte und fachbezogene Ausweisung der Roten Gebiete und nicht darum, notwendige Regelungen zum Schutz des Grundwassers zu verhindern, argumentierte der Bauernpräsident.

Weder das rheinland-pfälzische Umwelt- noch das Landwirtschaftsministerium wollten sich seinerzeit zu der Klage äußern.

Das Trierer Verwaltungsgericht stellte in einer Pressemitteilung klar, dass mit der Ablehnung des Eilantrags noch keine Aussage über die Gültigkeit der Dongeveriordnung gemacht worden sei.

Ein Sprecher des Bauernverbands äußerte sich auf Anfrage unserer Zeitung enttäuscht über die Entscheidung der Trierer Verwaltungsrichter. Der Verband werde aller Voraussicht nach eine Normenkontrollklage einlegen. Mit einer Normenkontrollklage wird die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes überprüft.

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