Umwelt Streit um Giftstoffe von der Airbase Spangdahlem landet vor Gericht

Trier · Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland. Sie fordert Schadenersatz. Müssen die Bürger für hohe Extra-Kosten zahlen?

Streit um Giftstoffe von der Airbase Spangdahlem landet vor Gericht
Foto: picture-alliance / dpa/Bernd_Hanselmann

Nur schwer lässt sich ermessen, wie groß der Umweltschaden ist, der in der Region dadurch entstanden ist, dass krebserregende Schadstoffe von den Flugplätzen Bitburg und Spangdahlem aus in Bäche, Grundwasser oder Kanalisation gelangen. Jahrzehntelang kamen dort bei Übungen und im Ernstfall Löschschäume zum Einsatz, die perfluorierte Tenside enthalten. Stoffe, die im Verdacht stehen, Krebs auszulösen und die sich zudem im Lauf der Jahre in der Umwelt anreichern, weil sie nicht abbaubar sind.

Ein sehr hoher finanzieller Schaden ist bisher nur der Verbandsgemeinde Wittlich-Land entstanden. Schon mehr als eine halbe Million Euro musste die Kommune zahlen, weil sie zu stark belasteten Klärschlamm nicht mehr als Dünger auf Felder ausbringen kann, sondern teuer verbrennen lassen muss. Vor dem Trierer Landgericht klagt die Gemeinde nun auf Schadenersatz. Ein Prozess, der mit Spannung erwartet wird, da er Signalwirkung für andere Geschädigte haben könnte. Und davon gibt es in der Region Trier, rings um andere rheinland-pfälzische Flughäfen und auch im Rest Deutschlands viele. Darunter Angelvereine, Landwirte oder Wasserversorger.

Die Gemeinde klagt nicht direkt gegen die Vereinigten Staaten, weil diese gemäß Nato-Truppenstatut vor Gericht vom Gastgeber Deutschland vertreten werden. Sie klagt also gegen die Bundesrepublik, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Diese hatte Schadenersatzforderungen bis zu einer Höhe von 460 000 Euro ohne Einwände beglichen. Seit 2017 weigert sie sich aber, das weiterhin zu tun. Seitdem blieb die Gemeinde auf Entsorgungskosten in Höhe von rund 85 000 Euro sitzen – und fürchtet, dass in Zukunft die Bürger für die hohen Extra-Ausgaben zahlen müssen.

Auf TV-Anfrage gibt die Bundesbehörde als Grund für ihre Weigerung an, dass eine Verantwortlichkeit der US-Streitkräfte bisher nicht hinreichend geklärt sei. Zudem verweist sie auf ein Düsseldorfer PFT-Urteil, das knapp zusammengefasst besagt, dass der dort beschuldigte Flughafen nicht schuld sei, weil vor 2007 gar nicht bekannt war, wie gefährlich die Stoffe in den Löschmitteln sind.

Die Klageschrift, die dem Trierischen Volksfreund vorliegt, zeigt, dass die Verbandsgemeinde genau da ansetzen will. Die Kommune kreidet an, dass die Airbase – wie diese selbst auf TV-Anfrage bestätigt – noch bis ins Jahr 2010 hinein Löschschäume verwendete, die ein  besonders gefährliches und inzwischen auch verbotenes Tensid enthielten. Rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden, da Restbestände bis Mitte 2011 aufgebraucht werden durften. Dennoch wirft die VG den Amerikanern Fahrlässigkeit vor, weil sie nach Bekanntwerden der Gesundheitsgefahren nicht gleich auf andere Löschmittel umstellten. Und sie argumentiert weiter: Es mag ja erlaubt sein, gefährliche Stoffe zu benutzen. Das entbinde aber nicht von der Pflicht, für dabei entstandene Schäden aufzukommen.

Die Amerikaner verweisen darauf, dass sie 2017 auf neuartige Löschmittel umstellten, deren Inhaltsstoffe weniger giftig seien und die sich auch nicht so stark in der Umwelt anreichern. Das Umweltbundesamt betont allerdings, diese chemisch kurzkettigen Verbindungen seien umso mobiler und könnten somit zur Verunreinigung von Grund- und Trinkwasser beitragen.

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