Umwelt Airbase-Streit: Kläger haben gute Aussichten

Trier · Die Verbandsgemeinde Wittlich-Land fordert, dass der Bund für Schäden aufkommt, die die US-Streitkräfte verursachen. Das Landgericht Trier scheint diese Sichtweise beim Prozessauftakt zu teilen.

 Ein trügerisches Idyll. Der Binsfelder Märchen-Weiher ist stark mit krebserregenden perfluorierten Tensiden belastet. Die Gebäude im Hintergrund gehören zur benachbarten Airbase Spangdahlem. Von diesem Gelände aus soll PFT in die Kanalisation gelangt sein.

Ein trügerisches Idyll. Der Binsfelder Märchen-Weiher ist stark mit krebserregenden perfluorierten Tensiden belastet. Die Gebäude im Hintergrund gehören zur benachbarten Airbase Spangdahlem. Von diesem Gelände aus soll PFT in die Kanalisation gelangt sein.

Foto: TV/Katharina de Mos

Wer muss für die Schäden haften, die dadurch entstehen, dass krebserregende Stoffe von der Airbase Spangdahlem in die Umwelt gelangen? Bis ein rechtskräftiges Urteil Antworten gibt, wird noch viel verunreinigtes Wasser die Eifel-Bäche hinunterfließen. Dennoch zeichnet sich seit Mittwoch eine Tendenz ab. Und zwar eine, die im Sinne der Kommunen und Bürger der Region sein dürfte.

Im Rechtsstreit zwischen der Verbandsgemeinde (VG) Wittlich-Land und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Bima), macht Miriam Kaucher, Richterin am Landgericht Trier, deutlich, dass sie den Argumenten der Klägerin weitgehend folgen kann. Die VG klagt auf Schadensersatz, weil sie Klärschlamm, der zu stark mit perfluorierten Tensiden belastet ist, nicht mehr als Dünger an Landwirte abgeben kann, sondern teuer verbrennen lassen muss. Bis 2017 hatte die Bima, die die US-Streitkräfte vertritt, anstandslos gezahlt – insgesamt 460 000 Euro. Rund 85 000 Euro sind derzeit noch offen. Mehr könnte kommen. Doch nun stellt sich sich die Bima schützend vor den Nato-Partner USA und weigert sich, weiteren Schadenersatz zu zahlen.

Ein Vorgehen, dass die Bundesbehörde auf TV-Anfrage vorab damit erklärte, dass  „eine Verantwortlichkeit der US-Streitkräfte bisher nicht hinreichend geklärt ist“. Wie so manch anderes Argument der Anstalt scheint die Richterin das nicht nachvollziehen zu können.

Stattdessen leuchtet ihr die Argumentation der Verbandsgemeinde ein. Diese legt anhand von Wasserproben dar, dass die Schadstoffe von der Airbase in das Binsfelder Freizeitgelände Märchen gelangen und von dort übers Grundwasser in Drainagen, Kanalisation und Kläranlage. Besagtes Märchen ist ein ehemaliger Angelteich. Ehemalig, da er – und das zeigen auch Analysen der Wasserbehörde SGD Nord – so stark mit PFT belastet ist, dass es ein Gesundheitsrisiko darstellt, die darin schwimmenden Fische zu essen.

 Schild am Binsfelder Märchen-Weiher.

Schild am Binsfelder Märchen-Weiher.

Foto: TV/Katharina de Mos

Es sei „als unmittelbarer Schaden anzusehen“, dass die VG den Klärschlamm nun teuer verbrennen lassen muss, sagt Richterin Kaucher. „Da sehe ich den Ersatzanspruch der Klägerin.“ Die Haftung sei gegeben.

Die Versuche der Bundesanstalt, sie von etwas anderem zu überzeugen, scheinen am Mittwoch nicht zu fruchten. So führt Bima-Anwalt Holger Mädrich ins Feld, die Kausalität sei unterbrochen, denn sobald das Grundwasser im Kanal sei, sei es ja kein Grundwasser mehr, sondern Abwasser. Da sei der unterstellte Bezug zum Grundwasser sehr weit weg. „Das sehe ich nicht so“, entgegnet die Richterin, ehe der Anwalt fortfährt: Da könne man theoretisch ja jeden Haushalt in Haftung nehmen, der PFT-haltige Kleidung wasche (Anmerkung der Redaktion: atmungsaktive Outdoor-Kleidung kann PFT enthalten). „Das ist ja wohl hirnrissig“, ruft ein aufgebrachter Zuhörer dazwischen, der offensichtlich keinen Zweifel an der Verantwortung der US-Airforce hat, die in Spangdahlem jahrzehntelang große Mengen PFT-haltigen Löschschaums einsetzte. Es ist ein Bürger aus der Verbandsgemeinde Wittlich-Land, der für die teure Klärschlammentsorgung über seine Abwassergebühren zur Kasse gebeten würde, falls die Bima als Gewinnerin aus dem Rechtsstreit hervorginge.

Einen Vergleich schließen beide Parteien aus. Der VG geht es schließlich nicht nur um den aktuellen Schaden, sondern auch um jene Kosten, die in Zukunft entstehen könnten. Und die Bima will nicht für künftige Schäden haften müssen, die womöglich andere Ursachen haben könnten.

Aber warum stellt sich die Bundesrepublik überhaupt zum Nachteil ihrer eigenen Bürger vor die US-Streitkräfte? Auf diese Frage entgegnet Alois Börder, Hauptstellenleiter für Verwaltungsaufgaben bei der Bima, nach der Verhandlung: „Wir sind die Interessenvertretung der Streitkräfte und es geht um Haushaltsmittel“. Aber 75 Prozent der Kosten kann Deutschland sich doch gemäß Nato-Truppenstatut von den USA zurückholen? „Ja, aber 25 Prozent müssen wir selbst zahlen“, sagt Börder.

Aktuell geht es „nur“ um einige Zigtausend Euro. Sollten weitere Klagen folgen, bei denen es um großflächige Boden-, Grund- oder Trinkwasserverunreinigungen geht, könnten die Kosten allerdings schnell in die Millionen gehen. Auch deshalb wird die Bundesanstalt wohl so schnell nicht aufgeben.

Der Prozess wird länger dauern, da ein Sachverständiger klären soll, inwieweit die Wasseranalysen, die die VG bei Fachbüros beauftragt hatte, genutzt werden können oder welche weiteren Untersuchungen notwendig sind. Dieses Gutachten soll nach dem Beweisabschluss am 27. März beauftragt werden.

„Wir denken, wir sind auf einem guten Weg“, sagt Annegret Heinz, Werkleiterin der VG. Auch Agnes Tillmann-Steinbuß vom Umweltverband BUND freut sich über die ersten Aussagen der Richterin. Es deute sich an, dass hier eine Grundsatzentscheidung getroffen werde für ähnliche Schadensfälle.

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