Justiz Streit um Zwangsfotos und Fingerabdrücke: Trier-Saarburger zieht Klage zurück

Trier · Weil er eine erkennungsdienstliche Behandlung bei der Polizei verweigert hat, ist ein Mann aus dem Kreis Trier-Saarburg vor Gericht gezogen. Jetzt ist der Fall vorzeitig beendet worden.

Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung werden Fingerabdrücke und Fotos von Personen gespeichert.

Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung werden Fingerabdrücke und Fotos von Personen gespeichert.

Foto: dpa

Muss ein wiederholt wegen sexueller Belästigung aufgefallener Mann aus dem Kreis Trier-Saarburg seine Fingerabdrücke abgeben und sich fotografieren lassen, wenn die Polizei dies fordert? Mit dieser Frage sollte sich vergangene Woche das Trierer Verwaltungsgericht befassen. Der Trier-Saarburger wollte sich vor Gericht gegen einen Bescheid des Trierer Polizeipräsidiums wehren, in dem er wegen angeblicher Wiederholungsgefahr zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung aufgefordert wurde.