Justiz Streit um Zwangsfotos und Fingerabdrücke: Trier-Saarburger zieht Klage zurück
Trier · Weil er eine erkennungsdienstliche Behandlung bei der Polizei verweigert hat, ist ein Mann aus dem Kreis Trier-Saarburg vor Gericht gezogen. Jetzt ist der Fall vorzeitig beendet worden.

Bei der erkennungsdienstlichen Behandlung werden Fingerabdrücke und Fotos von Personen gespeichert.
Foto: dpaMuss ein wiederholt wegen sexueller Belästigung aufgefallener Mann aus dem Kreis Trier-Saarburg seine Fingerabdrücke abgeben und sich fotografieren lassen, wenn die Polizei dies fordert? Mit dieser Frage sollte sich vergangene Woche das Trierer Verwaltungsgericht befassen. Der Trier-Saarburger wollte sich vor Gericht gegen einen Bescheid des Trierer Polizeipräsidiums wehren, in dem er wegen angeblicher Wiederholungsgefahr zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung aufgefordert wurde.