Tanzverbot an Ostern: Ist ein Konzert auch tanzen?

Trier · Das Tanzverbot an den Osterfeiertagen ist nicht neu, sorgt aber immer wieder für Diskussionen. Der TV hat nachgehakt, ob und wie viel kontrolliert wurde. Eine Gaststätte bekam einen Bußgeldbescheid wegen eines Konzerts, will jedoch Einspruch erheben

Tanzverbot an Ostern: Ist ein Konzert auch tanzen?
Foto: Sven Eisenkrämer

(hsc) Tanzen gesetzlich verboten hieß es über Ostern von Gründonnerstagmorgen bis Sonntagnachmittag. Wer dennoch zu einer Tanzveranstaltung einlud, musste mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren rechnen.

Gegen die Gaststätte Lucky's Luke in Trier-West wurde ein Verfahren eingeleitet. „Wir haben einen Bußgeldbescheid bekommen wegen eines Konzerts“, äußert sich Betreiber Joachim Ternes. Er werde jedoch dagegen Einspruch erheben, da es keine Tanzband gewesen sei. „Wir haben uns also an das Tanzverbot gehalten.“ Zu prüfen ist, inwieweit auch Konzerte unter das Verbot fallen.

Insgesamt acht Veranstaltungen hat der kommunale Vollzugsdienst am Gründonnerstag kontrolliert. Das Ergebnis spricht mit nur einem Verstoß gegen das Tanzverbot für ein ruhiges Wochenende. Die entscheidenden Hinweise für ihre Kontrollen erhielt der Vollzugsdienst im Internet. „Wir haben die Gaststätten kontrolliert, die ihre Veranstaltungen vorher im Internet beworben haben“, sagt Stadt-Pressesprecher Hans-Günther Lanfer. Am Karfreitag hat die Polizei kontrolliert, eine Rückmeldung über etwaige Verstöße liegt bisher nicht vor. Es sei deshalb nicht auszuschließen, dass noch etwas nach kommt, erläutert Lanfer.

Auf volksfreund.de hat das Tanzverbot für viele Diskussionen gesorgt und die Lager gespalten. Viele Leser sehen das Verbot als veraltet an: „Diejenigen, die beten wollen, sollen in die Kirche gehen. Und die Partyfraktion soll man tanzen lassen. Wir sind nicht mehr im Mittelalter.“ Einige fühlen sich in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt und fordern eine Gesetzesänderung: „Wenn der Staat ein Gesetz beschließt, das so in die persönliche Freiheit eingreift, dann ist das Unrecht und hat abgeschafft zu werden.“ Wieder andere rufen dazu auf, die Feiertage besinnlicher zu begehen und mehr zu achten: „Man kann nicht alle Traditionen und Werte dem Profitstreben von einzelnen Unternehmen unterwerfen. Leider wird dies schon viel zu oft getan.“

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