Testpflicht kommt wieder Neue Corona-Regeln ab Montag: Was gilt nun, wann müssen sich Ungeimpfte in Rheinland-Pfalz testen lassen?

Mainz · Landesimpfkoordinator Daniel Stich (SPD) hat am Donnerstag in Mainz die neue Corona-Rechtsverordnung vorgestellt: Besonders Ungeimpfte müssen sich häufiger testen lassen. Was werden die Tests kosten? Und welche Regeln gelten für Schulen? Ein Überblick.

Neue Corona-Regeln Rheinland-Pfalz: Wieder Testpflicht für Ungeimpfte
Foto: dpa/Matthias Balk

Rheinland-Pfalz verschärft ab Montag die Corona-Regeln für Menschen, die keine Impfung haben oder nicht vom Virus genesen sind. Ein Überblick zur neuen Rechtsverordnung.

  • Was ist neu an der Rechtsverordnung von Rheinland-Pfalz?

Besonders neu ist die Testpflicht in Innenräumen für Ungeimpfte, wenn die Inzidenz in einer Kommune über den Wert von 35 klettert.

  • Wer ist von der Testpflicht ausgenommen?

Ausgenommen von der Testpflicht sind dann nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen aber einen Nachweis vorlegen – wie den Impfpass oder eine ärztliche Bescheinigung. Generell gelte die Testpflicht ab 14 Jahren, sagte Landesimpfkoordinator Daniel Stich. Wer darüber hinaus noch zur Schule gehe, sei auch von der Testpflicht ausgenommen.

  • In welchen Innenräumen sind Tests ab einer Inzidenz von 35 nachzuweisen?

Ungeimpfte müssen in Kommunen ab einer Inzidenz von 35 negative Corona-Tests in Innnenräumen wie Innengastro, Hallenbädern, Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Einrichtungen der Behindertenhilfe nachweisen. Genauso gilt die Testpflicht aber auch für Besuche beim Fitnessstudio, dem Friseur, der Kosmetikerin. Ebenso braucht es negative Tests für Ungeimpfte, wenn sie an Festen oder Veranstaltungen teilnehmen, die innen sind. Bei Hotels und Ferienwohnungen sei ein Test bei Anreise und danach alle 72 Stunden während des Aufenthalts nötig.

  • Was gilt für Schulen, Unis und Hochschulen?

Schüler sind ausgenommen von der Testpflicht in Innenräumen, heißt es in einer Mitteilung des Landes, das aber einschränkt: Schüler würden im Rahmen des Schulkonzeptes ohnehin regelmäßig getestet. Für Unis und Hochschulen gelten andere Regeln, sie dürfen aber wieder Präsenzveranstaltungen anbieten - für Geimpfte, Genesene und Getestete. Sie sollen laut Land auch die Möglichkeit erhalten, Veranstaltungsräume entweder mit Abstand im Schachbrett-Muster oder ohne Abstand, dafür aber mit Maskenpflicht am Platz aufzubauen.

Corona-Tests sollen kostenpflichtig werden

  • Ab wann gilt die neue Rechtsverordnung mit der Testpflicht in Innenräumen?

Diese tritt ab Montag, 23. August, in Kraft. Ausgesetzt werden kann die 3G-Regel – also geimpft, genesen, getestet – wenn die Inzidenz in einer Kommune unter 35 liegt.

  • In welchen Kommunen der Region droht eine Testpflicht in Innenräumen?

Das Landesuntersuchungsamt veröffentlichte am Donnerstag neue Zahlen. Danach liegen einige Kommunen in der Region knapp unter der Inzidenz-Marke von 35. Die Stadt Trier kommt demnach auf einen Wert von 34,1, Bernkastel-Wittlich auf 33,8, Bitburg-Prüm auf 32,3 und Trier-Saarburg auf 22,1. Die Vulkaneifel kommt momentan mit 9,9 auf den niedrigsten Wert in Rheinland-Pfalz.

  • Wie komme ich an einen Corona-Test?

Es gibt viele regionale Testzentren, in denen Schnelltests nach wie vor möglich sind. In der Innengastro kam es in der Vergangenheit aber auch vor, dass Gäste gekaufte Schnelltests vor Ort machen und vorweisen konnten. Das sei auch künftig erlaubt, sagte Landesimpfkoordinator Stich.

  • Kosten mich die Tests in den Testzentren etwas, wenn ich ungeimpft bin?

Diese sind dort weiterhin kostenlos. Doch aufgepasst: Ab dem 11. Oktober sollen die Tests kostenpflichtig sein. Wer dann nicht geimpft ist und in einer Region mit höheren Inzidenzen lebt, muss dann vor dem Besuch von Restaurant, Kino oder Hallenbad wohl schon alleine für den Test einige Euro in die Hand nehmen.

  • Wie teuer sollen die Corona-Tests ab dem 11. Oktober werden?

Das ist bislang offen. Es gibt nur Richtwerte. So erstattet der Bund für Schnelltests derzeit 11,50 Euro, für PCR-Tests 43,56 Euro. Das könne eine „Basis für Schätzungen“ sein, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums vor Tagen unserer Zeitung. Aldwin Weniger vom Trierer Test-Betreiberunternehmen NMM Solutions ging davon von geringeren Kosten aus. Er schätzte, dass die Schnelltests ab Oktober zwischen fünf und zehn Euro kosten könnten.

  • Wie alt dürfen die Tests höchstens sein?

Antigen-Schnelltests dürfen laut Mitteilung vom Land nicht älter als 24 Stunden, PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein.

  • Gelten die Regeln nur in Rheinland-Pfalz?

Nein. Da sie Bestandteil eines Bund-Länder-Beschlusses von vergangener Woche sind, dürften sie in gleicher oder leicht abgewandelter Form in jedem Bundesland in Kraft treten.

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