Gerichtsurteil Nach Totschlag in Trier: Gericht bestätigt Urteil gegen 83-jährigen Demenzkranken

Trier/Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ein Urteil des Landgerichts Trier zu dem Fall eines 83-Jährigen bestätigt, der im Januar 2017 seine Ehefrau in Trier-Pfalzel getötet hatte. Demnach hatte er seine Frau zunächst gewürgt und sie dann mit einem großen Küchenmesser tödlich verletzt, was das Gericht als Totschlag beurteilte.

 Der BGH hat entschieden: Das Urteil im Fall des Demenzkranken, der seine Frau getötet hatte, ist rechtens.

Der BGH hat entschieden: Das Urteil im Fall des Demenzkranken, der seine Frau getötet hatte, ist rechtens.

Foto: dpa/Uli Deck

Aufgrund seiner Demenz gilt der Mann als schuldunfähig. Das Landgericht ordnete daher in einem sogenannten Sicherungsverfahren die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Verteidiger legte Revision ein, um zu erreichen, dass sein Mandant stattdessen in einem Pflegeheim für schwer demenzkranke Menschen untergebracht wird.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision als unbegründet verworfen. Dadurch bleibt es bei der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

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