Traben-Trarbach: Ärger über Hundehaufen

Laut Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach mehren sich in letzter Zeit aus allen Orten der Verbandsgemeinde Beschwerden von Einwohnern über freilaufende Hunde, die Straßen, Plätze und Anlagen mit ihrem Kot verunreinigen und Passanten belästigen.

Die VG machte daher nochmals auf eine gesetzliche Vorschrift aufmerksam: Nach der Gefahrenabwehrverordnung der VG Traben-Trarbach handelt derjenige ordnungswidrig, der es entgegen der Leinenpflicht zulässt, dass sein Hund innerhalb der bebauten Ortslagen frei umherläuft, oder der Verunreinigungen des Vierbeiners nicht entfernt

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort