Traben-Trarbach: Ein Einspruch gegen Stadtratswahl liegt vor

(sim) Bislang liegt ein Einspruch gegen die Wahl zum Stadtrat Traben-Trarbach bei der Kreisverwaltung vor. Darin wird die Rechtmäßigkeit der Wahl angezweifelt, weil auf den Wahlzetteln ein Kandidat der FDP-Liste nicht aufgeführt war (der TV berichtete). Laut Kreisverwaltung muss sich die Verbandsgemeindeverwaltung bis zum 15. Juli zu dem Einspruch äußern. Danach wird die Kommunalaufsicht über eine mögliche Neuwahl entscheiden. Unterdessen hat Rainer Göbel, dessen Namen auf der Liste nicht abgedruckt war, gegenüber dem TV erklärt, dass er gegen die Wahl keinen Einspruch einlegen werde.

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