Traben-Trarbach: Stadt klagt gegen Land wegen dauerhafter Sperrung der B 327

Die Stadt Traben-Trarbach wird gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss zur Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens Hahn klagen. Grund: Die Stadt will nicht hinnehmen, dass die B 327 zwischen den Abfahrten Lötzbeuren und Raversbeuren nicht wieder hergestellt wird.

 Nur noch nach links geht es an der Einmündung der Straße von Raversbeuren Richtung Hahn am Flugplatzzaun. Der nach rechts führende Teil der B 327 fiel ersatzlos der Flughafenerweiterung zum Opfer. TV-Foto: Harald Jansen

Nur noch nach links geht es an der Einmündung der Straße von Raversbeuren Richtung Hahn am Flugplatzzaun. Der nach rechts führende Teil der B 327 fiel ersatzlos der Flughafenerweiterung zum Opfer. TV-Foto: Harald Jansen

Als erste kommunale Gebietskörperschaft zieht jetzt die Stadt Traben-Trarbach wegen der dauerhaften Sperrung der Hunsrückhöhenstraße (B 327) gegen das Land vor Gericht. Die Verwaltung hatte wegen der Dringlichkeit gestern Abend eigens eine außerplanmäige Stadtratssitzung angesetzt. Alle Fraktionen mit Ausnahme der SPD stimmten diesem Beschluss zu. Hauptgrund für die Klage: Die Stadt befürchtet wegen der Nichtwiederherstellung der B 327 eine erhebliche Verschlechterung der Verkehrssituation und möglicherweise daher die Aberkennung des touristischen Prädikats „Heilbad“. Eine entsprechende Klagebegründung wird die Stadt bis spätestens 13. Dezember beim Oberverwaltungsgericht Koblenz nachreichen.

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