Kriminaltität Traben-Trarbacher Bunkerbande zu Vorwürfen: Äußerungen ja, Geständnisse nein

Traben-Trarbach · Beschuldigte des Traben-Trarbacher Cyberbunkers äußern sich zu Vorwürfen der Cyberkriminalität. Sie legen aber kein Geständnis ab. 200 Server werden weiter ausgewertet.

 Experten der Polizei werten weiterhin die Server des beschlagnahmten Cyberbunkers in Traben-Trarbach aus.

Experten der Polizei werten weiterhin die Server des beschlagnahmten Cyberbunkers in Traben-Trarbach aus.

Foto: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem illegalen Cyberbunker in Traben-Trarbach kommen voran. Die Beschuldigten hätten sich zum Teil eingelassen, ohne jedoch Geständnisse abzulegen, sagte der Leiter der Zentralstelle für Cybercrime, Oberstaatsanwalt Jörger Angerer, gegenüber unserer Zeitung.

Er geht davon aus, dass Anfang kommenden Jahres Anklage gegen die insgesamt 13 Tatverdächtigen erhoben werden kann. Ob dies noch im Januar der Fall sein wird, könne er derzeit noch nicht sagen, so Angerer. Bei den Verdächtigen handelt es sich um zwölf Männer und eine Frau zwischen 20 und 59 Jahren, sieben von ihnen sitzen in Untersuchungshaft in verschiedenen Gefängnissen.

Ihnen wird vorgeworfen, als Bande in einem ehemaligen Bundeswehr-Bunker Server betrieben zu haben, über die Kriminelle illegale Internetgeschäfte abgewickelt haben sollen. Unter anderen sollen über die über den Bunker laufenden Internetseiten Waffen, Falschgeld, Drogen und Kinderpornos angeboten worden sein. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft haben die Verdächtigen von den illegalen Geschäften gewusst und diese auch gefördert.

Ende September wurde der Bunker, der 2013 von dem Hauptbeschuldigten, dem Niederländer Herman X., gekauft worden war, von mehreren Hundert Polizisten und der Spezialeinheit GSG 9 des Bundesgrenzschutzes gestürmt. Die Ermittler beschlagnahmten dabei über 200 Server. Deren Auswertung dauert noch weiter an. Dafür werden laut Landeskriminalamt Experten der Landespolizei und auch „Experten aus dem In- und Ausland“ eingesetzt. Sie arbeiten vermutlich noch bis Anfang kommenden Jahres in dem Bunker.

Weil einem der Beschuldigten, dem 20-Jährigen, ein möglicher Prozess nach Jugendstrafrecht gemacht werden muss, ist nicht auszuschließen, dass die Verhandlung vor einer Jugendstrafkammer eines Landgerichts stattfinden wird. Laut Angerer bedeutet das aber nicht, dass der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden muss.

Da den Beschuldigten vorgeworfen wird, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, ist nicht ausgeschlossen, dass der Prozess vor einer Staatsschutzkammer eines Landgerichts stattfindet. Weil den Beschuldigten auch Drogendelikte vorgeworfen werden, sei aber wohl eine allgemeine Strafkammer zuständig, sagt Angerer. Vermutlich muss sich die Cyberbande vor dem Trierer Landgericht verantworten. Wann das der Fall sein wird, hängt auch davon ab, wann Anklage erhoben wird und ob diese vom Gericht zugelassen wird.

Der Cyberbunker steht auch auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung des Innenausschusses des Landtags. Das Innenministerium hat angekündigt, über den aktuellen Stand der Ermittlungen zu berichten. Aufgrund zahlreicher Tagesordnungspunkte ist allerdings unklar, ob das Thema tatsächlich zur Sprache kommen wird.

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