Trier: 1147 Briefwahlzettel bei Bundestagswahl 2005 aus Versehen nicht ausgezählt

Bei der Auszählung der Stimmen zur Bundestagswahl am 18. September vergangenen Jahres sind im Trierer Rathaus 1147 durch Briefwahl abgegebene Stimmen versehentlich nicht berücksichtigt worden. Das gab die Stadt Trier am Montag bekannt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Die Stadt zeigte den Vorfall selbst bei der Staatsanwaltschaft an, die daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Wahlfälschung einleitete. "Nach erster Bewertung lassen sich noch keine konkrete Anhaltspunkte für ein nach dem Gesetz erforderliches vorsätzliches Handeln erkennen. Denn die Wahlunterlagen waren unausgewertet und sind auch nicht heimlich beiseite geschafft worden", so Leitender Oberstaatsanwalt Horst Roos.

Die übersehenen Briefwahlzettel werden nach Mitteilung der Stadt Trier in Abstimmung mit dem Landeswahlleiter nicht mehr ausgezählt. Sie würden zu keiner Veränderung des Endergebnisses für den Wahlkreis 205 führen.

Die ungeöffneten Kuverts waren von einem Mitarbeiter des Wahlbüros in einem Stahlschrank bei den Vorbereitungen für die Landtagswahl 2006 entdeckt worden. Der Schrank sollte wieder zur Aufbewahrung von zurückgeschickten Landtagsbriefwahlunterlagen genutzt werden. In dem Schrank wurden bei der Bundestagswahl für den Bereich Trier die Briefwahlstimmen in nach Wahlbezirken vorsortierten Schubladen bis zur Auszählung am Wahlabend verschlossen aufbewahrt. Bei der Auszählung am Wahlabend wurde aus im einzelnen nicht mehr nachvollziehbaren Gründen eine Schublade übersehen. In ihr befand sich ein Teil der Stimmzettel des Wahlbezirks 6001 (Trier-Mitte, Gartenfeld, Nells-Ländchen). Die aufgefundenen Wahlbriefe wurden in einer Wahlurne versiegelt. Der Vorfall wurde unverzüglich dem Landeswahlleiter gemeldet.

Nach Darstellung der Stadt gibt es keinerlei Anzeichen für ein schuldhaftes Verhalten. Dennoch sei die Angelegenheit gravierend. Es handele sich um einen bedauerlichen menschlichen Fehler, der auch die zuständigen Mitarbeiter belaste. Die aufwändige Abwicklung der Wahlorganisation werde grundsätzlich sehr pflicht- und verantwortungsbewusst wahrgenommen. In den zurückliegenden Jahren habe es bei keiner Wahl Anlass zu Beanstandungen gegeben.

Bei der Bundestagswahl im vergangenen Herbst wurden für den Bereich Trier im Wahlkreis 205 insgesamt 13 583 Anträge auf die Erteilung eines Wahlscheins gestellt. Neben dem Landes- und Kreiswahlleiter wurden die Dienstaufsichtsbehörde ADD und die Fraktionen des Stadtrates informiert.

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