Trier: Dreieinhalb Jahre Haft für Dealer

Ein 34-jähriger Algerier ist am Donnerstag vom Landgericht Trier wegen Drogenhandels zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden.

Die 3. Große Strafkammer unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Landgericht Armin Hardt hat in dem Verfahren gegen einen 34jährigen algerischen Staatsangehörigen aus Trier wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln soeben ein Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und weiteren Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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