Trier: Fünf Jahre Haft wegen Kindesmissbrauchs

(f.k.) Monatelang hatte ein 30-Jähriger aus der Eifel seine beiden minderjährigen Stieftöchter schwer sexuell missbraucht. Die Jugendschutzkammer des Landgerichts Trier quittierte die rund 100 Einzeltaten nun mit fünf Jahren Haft.

Staatsanwältin Blaschyk hatte in ihrem Schlusswort fünfeinhalb Jahre beantragt. Verteidiger Otmar Schaffarczyk hielt vier Jahre Haft für angemessen. Der Angeklagte, die Opfer und die Mutter der Kinder stammen aus einem kleinen Ort im Kreis Daun. Wenn man das Ausmaß der sexuellen Übergriffe betrachtet, ist der 30-Jährige mit dem Urteil eher noch „gut davongekommen“: Etwa 70 Mal hatte er sich von Mai 2001 bis September 2002 am älteren der beiden Mädchen vergangen. Dieses Opfer ist heute 14 Jahre alt. Die heute zwölf Jahre alte Schwester dieses Mädchens wurde vom Angeklagten rund 30 Mal missbraucht. In drei Fällen hatte die ältere Stieftochter versucht, sich gegen die Übergriffe zur Wehr zu setzen, wurde aber dann mit Gewalt zum Sex gezwungen. Das Gericht sah darin den straferschwerenden Tatbestand der Vergewaltigung. Vor Gericht legte der Mann ein volles Geständnis ab – dabei räumte er sogar mehr Einzelfälle ein, als die beiden Mädchen bei den polizeilichen Vernehmungen angegeben hatte. Dieses Geständnis, das den jungen Opfern den schweren Zeugenauftritt vor Gericht ersparte, habe dem Angeklagten einen „gewaltigen Bonus“ bei der Strafzumessung eingebracht, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Gabelmann bei der Urteilsbegründung.

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