Trier: Haftbefehl gegen den Leiter der Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes in Saarburg erlassen

Gegen den Leiter der Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes in Saarburg wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Trier am Mittwoch Haftbefehl erlassen. Der 47 Jahre alte Beschuldigte ist dringend verdächtig, in vier Einzelfällen den Einsatz eines Rettungshubschraubers bewusst verzögert zu haben, was zum Tod der Patienten hätte führen können.

Der Beschuldigte ist Rettungsassistent und war langjähriger hauptberuflicher Leiter der Rettungswache in Saarburg. Bis zum Jahre 1998 war er zudem nebenberuflich als Rettungsassistent bei einem luxemburgischen Unternehmen zur Luftrettung in einem Rettungshubschrauber eingesetzt.

Seit April 2005 kann der Rettungshubschrauber des luxemburgischen Unternehmens, bei dem der Beschuldigte im Streit ausgeschieden war, von deutschen Stellen, darunter auch der Rettungsleitstelle Trier, angefordert werden. Nach Angaben von Zeugen war der Beschuldigte der Auffassung, das in Saarburg stationierte Notarzteinsatzfahrzeug könne in Einzelfällen schneller vor Ort sein als der luxemburgische Rettungshubschrauber. Außerdem befürchtete er finanzielle Einbußen für die von ihm geleitete Rettungswache, gegebenenfalls sogar mit personellem Abbau für den Fall rückläufiger Einsatzzahlen.

Von Beginn an, vermehrt jedoch seit Anfang 2006, traten Störungen des Funkverkehrs des Hubschraubers durch einen sehr lauten Dauerton von jeweils mehreren Minuten auf. Aufgrund funktechnischer Messungen durch die Bundesnetzagentur wurde am 12.06.2006 die Rettungswache Saarburg als Störquelle geortet. Ein Tatverdacht richtete sich gegen den Beschuldigten, der zum Zeitpunkt der Ortung auf der Rettungswache anwesend war.

Der Tatverdacht konnte inzwischen erhärtet werden. Aufgrund eines funktechnischen Gutachtens lassen sich die als Funkstörungen gesendeten Signale dem jeweiligen Sender zuordnen. Aufgrund dessen konnte unter anderem das Funkgerät der Rettungswache Saarburg in mehr als dem bereits von der Bundesnetzagentur aufgedeckten Fall als Störquelle ermittelt werden. In den dem Haftbefehl zugrunde liegenden Fällen kann nur der Beschuldigte selbst als Verursacher in Betracht kommen.

Es handelte sich um Rettungseinsätze, bei denen in zwei Fällen Symptome eines Hirnschlages, in weiteren zwei Fällen eines Herzanfalls beziehungsweise Kreislaufkollapses zugrunde lagen. In drei Fällen überlebten die Patienten, in einem Fall ist die Patientin an den Spätfolgen eines Hirnschlages mittlerweile verstorben. Eine unmittelbare Kausalität des Todeseintrittes infolge verspäteter ärztlicher Behandlung hat sich bislang nicht ergeben. Abschließende rechtsmedizinische Gutachten hierzu stehen noch aus.

In jedem der Einzelfälle war dem Beschuldigten das Krankheitsbild durch das Abhören des Funkverkehrs bekannt. Aufgrund seiner Erfahrung im Rettungswesen wusste er, dass jede Verzögerung oder Behinderung einer klinischen Behandlung lebensbedrohlich sein konnte. Dies begründet nach Auffassung der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Trier den Tatverdacht des versuchten Mordes mit dem Merkmal der "niederen Beweggründe”. Der Beschuldigte, dessen Aufgabe gerade die Rettung von Menschenleben war, stellte eigensüchtige Motive über den Schutz menschlichen Lebens allein mit dem Ziel, den luxemburgischen Luftrettungsdienst in Misskredit zu bringen und die eigene Überlegenheit zu demonstrieren.

Anlässlich der heutigen Eröffnung des Haftbefehls bestritt der Beschuldigte, den Funkverkehr gestört zu haben, ohne auf Einzelheiten des Tatvorwurfs einzugehen. Der Haftbefehl blieb aufrecht erhalten.

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