Trier: Hochwasser-Überschwemmungsgebiet wird ausgeweitet

Neue Grenzen für das Hochwasser-Überschwemmungsgebiet in Trier hat die Obere Wasserbehörde nach dem Bundes-Hochwassergesetz festgelegt. Das künftige Überschwemmungsgebiet ragt deutlich über die bisherigen Grenzen hinaus.

(woc) Für die Stadt hat das gravierende Folgen: Denn im Überschwemmungsgebiet dürfen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden. In bereits bebauten Gebieten sind Einzel-Neubauvorhaben nur unter strengen Auflagen möglich. Zum ausgeweiteten Überschwemmungsgebiet gehören nach jetzigem Planungsstand insbesondere die Eurener Flur, die nördliche Innenstadt, das Gewerbegebiet Trier-Nord II, das Gewerbegebiet Trier-West und der Eurener und Ehranger Flur sowie den Bereich "Mittelweg" in Pfalzel. Die neue Rechtsverordnung habe "gravierende Auswirkungen" auf die Stadtplanung, sagte Baudezernentin Simone Kaes-Torchiani bei der jüngsten Sitzung des städtischen Bauausschusses. Die Stadtverwaltung werde alles unternehmen, damit die von der Oberen Wasserbehörde (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord) vorgeschlagenen Grenzen möglichst eingedämmt werden. Dazu sollen unter anderem Geländehöhen neu vermessen werden. Denn terrestrische Höhenlinien sind neben der statistischen Werte der vergangenen einhundert Jahre ein wichtiges Kriterium bei der Größenbestimmung des neuen Überschwemmungsgebiets.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort