Trier: Kapazitätserweiterung der Tierkörperbeseitigungsanlage rechtmäßig

Die vom Land erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Kapazitätserweiterung der Tierkörperbeseitigungsanlage (TBA) in Rivenich ist nicht zu beanstanden. Dieses Urteil gab gestern das Verwaltungsgericht Trier bekannt. Gegen die Genehmigung geklagt hatten die Ortsgemeinden Esch, Hetzerath und Rivenich. Die Gemeinden hatten sich mit ihren Klagen gegen die beabsichtigte Erweiterung der Tierkörperbeseitigungsanlage auf eine Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit berufen.

Dem konnten sich die Richter nicht anschließen. Sie gelangten zu der Überzeugung, dass die Planungswünsche der Ortsgemeinden durch die vorgesehene Erweiterung der TBA nicht tangiert werde. Nach dem Inhalt eines vom beklagten Land eingeholten Gutachtens steht für das Gericht fest, dass die von der TBA verursachten Geruchsimmissionen auch unter Berücksichtigung der geplanten Kapazitätserhöhung nicht zunehmen werden. Das Gutachten sei methodisch in keiner Weise zu beanstanden, insbesondere seien die Ergebnisse nach der maßgeblichen Geruchsimmissions-Richtlinie ermittelt worden. Gegen die Entscheidungen können die Beteiligten innerhalb eines Monats die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

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