Trier: Kinderschänder verurteilt

Weil er sich an einem Jungen mehrmals sexuell vergangen hat, muss ein 49 Jahre alter Mann aus Trier für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.

(sey) Weil er sich an einem Jungen mehrmals sexuell vergangen hat, muss ein 49 Jahre alter Mann aus Trier für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das hat die Dritte Große Strafkammer des Trierer Landgerichts entschieden. In das Strafmaß floss ein früheres Urteil mit ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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