Trier/Koblenz: Zweitwohnsitz-Steuer für Studenten nicht rechtens

(wie) Die von einigen Städten, darunter auch Trier., erhobene Zweitwohnungssteuer ist oft nicht zulässig. Das entschied das Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG).

(wie) Die von einigen Städten, darunter auch Trier., erhobene Zweitwohnungssteuer ist oft nicht zulässig. Das entschied das Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG). Wer als Student seinen Hauptwohnsitz bei seinen Eltern hat, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden, entschieden die OVG-Richter in einem Eilverfahren (AZ.: 6 B 11579/06.OVG) und gaben damit einem Studenten aus Landau Recht. Die Stadt Mainz, wo er studiert, wollte von ihm 340 Euro Zweitwohnungssteuer. In Trier, wo seit Januar die Steuer erhoben wird, will man die Entscheidung erst noch prüfen. Vorerst werde aber nichts an der im Juni vergangenen Jahres getroffenen Entscheidung geändert, sagte ein Sprecher der Stadtverwaltung.

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