Nennt Deutschland Scheinstaat Hartes Trierer Urteil bestätigt: Lehrerin verliert Pension, weil sie Thesen der Reichsbürger vertritt

Trier/Koblenz · Landesbeamte müssen sich auch im Ruhestand davor hüten, gegen ihren ehemaligen Dienstherrn zu Felde zu ziehen. Diese Erfahrung hat jetzt eine rheinland-pfälzische Lehrerin gemacht, die sich in bester Reichsbürgerinnen-Manier geäußert hat.

 Justitia hat entschieden: Auch im Ruhestand wird von Landesbeamten Verfassungstreue verlangt.

Justitia hat entschieden: Auch im Ruhestand wird von Landesbeamten Verfassungstreue verlangt.

Foto: picture alliance/dpa/Frank Rumpenhorst

Einer Lehrerin, die im Ruhestand mit Thesen der Reichsbürgerbewegung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung argumentiert, darf die Pension aberkannt werden. Das hat der für Landesdisziplinarsachen zuständige Senat des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts entschieden und damit ein Urteil der Trierer Vorgängerinstanz bestätigt.