Nennt Deutschland Scheinstaat Hartes Trierer Urteil bestätigt: Lehrerin verliert Pension, weil sie Thesen der Reichsbürger vertritt
Trier/Koblenz · Landesbeamte müssen sich auch im Ruhestand davor hüten, gegen ihren ehemaligen Dienstherrn zu Felde zu ziehen. Diese Erfahrung hat jetzt eine rheinland-pfälzische Lehrerin gemacht, die sich in bester Reichsbürgerinnen-Manier geäußert hat.
24.03.2022
, 09:12 Uhr
Einer Lehrerin, die im Ruhestand mit Thesen der Reichsbürgerbewegung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung argumentiert, darf die Pension aberkannt werden. Das hat der für Landesdisziplinarsachen zuständige Senat des Koblenzer Oberverwaltungsgerichts entschieden und damit ein Urteil der Trierer Vorgängerinstanz bestätigt.