Trier/Mainz: Justizminister stellt sich hinter Landgerichtspräsident

Der Trierer Landgerichtspräsident Wolfgang Krämer hat jetzt für seine umstrittene Entscheidung, keine Kreuze mehr in den Gerichtssälen aufzuhängen, die Rückendeckung des Mainzer Justizministers Heinz Georg Bamberger bekommen.

"Die Entscheidung des Trierer Präsidenten des Landgerichts Trier Wolfgang Krämer vom März diesen Jahres, die im Rahmen der Renovierungsarbeiten 2004/2005 abgenommenen Kreuze in den Gerichtssälen nicht wieder aufzuhängen, war mit dem Richterrat und dem Personalrat seines Hauses abgestimmt. Sie bewegt sich uneingeschränkt auf dem Boden der Verfassung unseres Landes, des Grundgesetzes und der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts”, betonte Justizminister Dr. Heinz Georg Bamberger heute vor der Presse. "Die Entscheidung entspricht im Übrigen der weit überwiegenden, selbst gewählten Praxis der Gerichte in Rheinland-Pfalz: Bei uns entscheiden die jeweiligen Gerichte vor Ort, wie sie es in dieser Frage halten wollen und wie es in ihrer Region angemessen erscheint. Wir sehen im Justizministerium keine Veranlassung, hierzu moralische oder verwaltungsmäßige Vorgaben zu machen. Dies hat in der Vergangenheit zu keinerlei Problemen geführt und die jeweiligen Entscheidungen sind überall gut akzeptiert worden”, so der Minister weiter.

Es handele sich um eine von Respekt vor der grundgesetzlich verankerten Religionsfreiheit getragene Entscheidung. Sie sei in Trier Ausdruck des lokalen Gerichts für sein Verständnis der Toleranz und der unabdingbaren weltanschaulichen Neutralität der dritten Staatsgewalt, unterstrich Bamberger. Es gebe in Rheinland-Pfalz viele in der christlichen Tradition verwurzelte Regionen, in denen dennoch traditionell keine Kreuze in Gerichtssälen aufgehängt worden seien. "Dies hat dort noch nie zu Aufregung oder Kritik geführt. Wir werden es auch weiterhin den einzelnen Gerichten vor Ort überlassen, die - sich unter Umständen auch im Laufe der Zeit ändernden - Verhältnisse in ihrem Haus zu beurteilen und zu bestimmen”, so der Minister abschließend.