Trier: Neun Jahre Haft wegen Totschlags

Ein 47-Jähriger aus Trier ist am Donnerstag vom Landgericht Trier wegen Totschlags an einem Rentner zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden.

Der Mann hatte im April 2006 im betrunkenen Zustand einen 64-jährigen Rentner in Konz-Karthaus mit einer Schere erstochen und die Leiche anschließend angezündet. Das Landgericht hatte den 47-Jährigen in erster Instanz im April vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Der Mann war daraufhin in die Revision gegangen. Der Bundesgerichtshof hatte daraufhin das Urteil aufgehoben, weil die Aussicht auf einen Behandlungserfolg der Entziehung nicht festgestellt worden sei. Die 2. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Trier unter dem Vorsitzenden Richter Armin Hardt verurteilte den 47-Jährigen nun erneut wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Vor der Entziehung müssen allerdings zweieinhalb Jahre der Strafe vollstreckt werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort