Trier: Pfarrhaus bleibt bewohnt

Der ehemalige Schönecker Pfarrer Lech Rybak muss das von ihm bewohnte Pfarrhaus vorerst nicht räumen. Das Trierer Landgericht werde über die Räumungsklage erst Anfang März entscheiden, sagte heute der Vorsitzende Richter Kurt Tonner nach einer Anhörung der beiden Parteien.

Die Kirchengemeinde Schönecken (Kreis Bitburg-Prüm) hatte Räumungsklage eingereicht, weil der ehemalige Pfarrer sich weigert, das Pfarrhaus für seinen Nachfolger zu räumen. Wegen seines Verhaltens ist der aus Polen stammende Rybak inzwischen auch vom Amt suspendiert worden. Mehr zum Fall in der TV-Mittwochsausgabe und ab 21 Uhr im Internet.

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