Trier: Polizei beendet Überfallserie - Handtaschenräuber in Haft

(red) Die Serie von Handtaschendiebstählen in Trier-Nord hat nach der Festnahme von zwei Tatverdächtigen ein Ende. In den vergangenen Tagen waren regelmäßig ältere Frauen zu Opfern dieser Überfälle geworden. Einer der Festgenommenen, ein 17-Jähriger, hat inzwischen ein Geständnis abgelegt. Der Jugendliche und ein 22-jähriger Komplize, wurden heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Den Festnahmen waren fieberhafte Ermittlungen der Polizei vorausgegangen. Begonnen hatte die Tatserie am 9. September. Gezielt wurden dabei ältere Frauen attackiert und ihrer Handtaschen beraubt. Beim ersten Mal waren zwei Täter aufgetreten. Alle späteren Taten gingen dagegen auf das Konto eines auffallend schwarz gekleideten Fahrradfahrers. Der 17-Jährige ist drogenabhängig - den „Erlös“ benötigte er, um seinen Konsum zu finanzieren. Seinem 22-jährigen Mittäter wird zur Last gelegt, dass er an mindestens einem der Überfälle aktiv beteiligt war. Aber auch in den anderen Fällen soll er von den „Früchten der Tat“ profitiert haben.

(red) Die Serie von Handtaschendiebstählen in Trier-Nord hat nach der Festnahme von zwei Tatverdächtigen ein Ende. In den vergangenen Tagen waren regelmäßig ältere Frauen zu Opfern dieser Überfälle geworden. Einer der Festgenommenen, ein 17-Jähriger, hat inzwischen ein Geständnis abgelegt. Der Jugendliche und ein 22-jähriger Komplize, wurden heute auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Haftbefehl erließ. Den Festnahmen waren fieberhafte Ermittlungen der Polizei vorausgegangen.

Begonnen hatte die Tatserie am 9. September. Gezielt wurden dabei ältere Frauen attackiert und ihrer Handtaschen beraubt. Beim ersten Mal waren zwei Täter aufgetreten. Alle späteren Taten gingen dagegen auf das Konto eines auffallend schwarz gekleideten Fahrradfahrers.
Der 17-Jährige ist drogenabhängig - den „Erlös“ benötigte er, um seinen Konsum zu finanzieren.

Seinem 22-jährigen Mittäter wird zur Last gelegt, dass er an mindestens einem der Überfälle aktiv beteiligt war. Aber auch in den anderen Fällen soll er von den „Früchten der Tat“ profitiert haben.

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