Umwelt Regionale Abfallgebühren sind jetzt auch ein Fall für die Justiz

Trier · Bürger reichen wegen angeblich zu großer Mülltonnen und zu teurer Entsorgung Klagen ein. Wie stehen die Chancen?

Trier: Regionale Abfallgebühren sind jetzt auch ein Fall für die Justiz
Foto: vetter friedemann

Die regionale Abfallpolitik ist jetzt auch ein Fall für die Justiz: Zwei Bürger aus Trier und dem Kreis Bernkastel-Wittlich sind gegen ihre Gebührenbescheide vors Verwaltungsgericht gezogen: Ein Verbraucher wehrt sich gegen die Höhe der Abfallgebühren, eine Frau gegen die Größe ihrer Mülltonne. Die allein lebende Morbacherin argumentiert, dass sie Gebühren für eine 80-Liter-Tonne in Höhe von 124,67 Euro bezahlen müsse, obwohl bei einem Ein-Personen-Haushalt durchschnittlich nur 40 Liter Abfall anfielen. „Die Frau möchte nur die anteilige Gebühr bezahlen“, sagt ihr Rechtsanwalt Mario Wacker. Bei dem Mann aus Trier ist die Sache etwas anders gelagert. Er beschwert sich nach Angaben des Abfallzweckverbands ART über die Zusatzgebühr für jede weitere Abfuhr nach den in der Gebühr enthaltenen 13 Leerungen.