Trier-Ruwer: Unterlegen vor Gericht
Die Klage eines Ruwerer Bürgers vor dem Verwaltungsgericht Trier wegen der Lärmemissionen der Schredderanlagen der Firma Steil ist gescheitert. Das Gericht kam zu der Auffassung, dass die zu Gunsten der Firma Steil ergangene immissionsschutzrechtliche Genehmigung rechtmäßig sei und der Kläger keinen Anspruch auf zusätzliche Lärmschutzauflagen habe.
18.08.2004
, 13:31 Uhr