Kurioses Sohn will nicht für Beerdigung für Mutter zahlen - Streit um Bestattungskosten friedlich beigelegt

Trier · Muss ein Sohn für die Bestattungskosten seiner verstorbenen Mutter aufkommen? Der Streit um eine Antwort auf die Frage landete jetzt in Trier vor Gericht – und wurde schließlich mit einer salomonischen Entscheidung beigelegt.

Trier: Streit um Bestattungskosten friedlich beigelegt
Foto: dpa/Z1022 Patrick Pleul, dpa-Zentralbild (dpa)

Im Streit um die Übernahme der Bestattungskosten einer vor anderthalb Jahren verstorbenen Frau hat es am Dienstag vor dem Trierer Verwaltungsgericht überraschend eine Einigung gegeben. Nach einer Mitteilung des Gerichts teilen sich der Sohn der Verstorbenen und die Stadt Trier die Beerdigungskosten in Höhe von rund 1300 Euro. Weil der Sohn vor einiger Zeit bereits 800 Euro an die Stadt überwiesen hat, bekommt er nun noch 150 Euro zurückerstattet.

Der schließlich vor dem Verwaltungsgericht gelandete Streit sorgte für Schlagzeilen, weil der Sohn sich im September 2019 zunächst geweigert hatte, seine verstorbene Mutter innerhalb einer einwöchigen Frist zu bestatten. Als Begründung führte er nach Angaben des Gerichts unter anderem an, dass er selbst kaum Geld habe und gesundheitlich angeschlagen sei. Zudem habe die verstorbene Mutter ihn jahrelang drangsaliert.

Die Kommune organisierte daraufhin seinerzeit die Bestattung selbst und forderte anschließend das Geld von dem Sohn zurück. Mit der Einigung vor Gericht ist der Rechtsstreit zwischen Kommune und Sohn nun beendet. Ein Urteil wird nicht mehr ergehen.

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