Trier: Termin für das Verfahren gegen fünf Geiselgangster steht fest

Die für das Strafverfahren gegen die fünf mutmaßlichen Trierer Geiselgangster nun zuständige 2. Große Strafkammer des Landgerichts Trier hat das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Hauptverhandlung beginnt am 2. Juni um 9 Uhr.

Die für das Strafverfahren gegen die fünf mutmaßlichen TriererGeiselgangster nun zuständige 2. Große Strafkammer desLandgerichts Trier hat das Hauptverfahren eröffnet und dieAnklage zur Hauptverhandlung zugelassen. Die Hauptverhandlungbeginnt am 2. Juni um 9 Uhr. Zuvor war eine andere Kammer desLandgerichts ("Schlafkammer") zuständig, die die Eröffnungverschlafen hatte (der TV berichtete). Die Bestimmung einesfrüheren Hauptverhandlungstermins war wegen vorrangig zuterminierender Haftsachen, noch zu erledigenderAkteneinsichtsgesuche der Verteidiger und der notwendigenEinarbeitungszeit für die Strafkammer in das umfangreicheAktenmaterial nicht möglich. Den fünf Angeklagten wirdgemeinschaftliche Geiselnahme am 17. Juni 2002 in Triervorgeworfen. Zwei der Angeklagten müssen sich darüberhinaus auchwegen versuchter räuberischer Erpressung und erpresserischenMenschenraubes verantworten. Gegen den Hauptangeklagte N. wirdvom 2. bis 4. Juni zudem wegen versuchter räuberischer Erpressungin zwei weiteren Fällen verhandelt.

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