100 Tiere, 30 Betriebe

Rund 100 Tiere in 30 Betrieben sind im Kreis Trier-Saarburg mittlerweile vom Blauzungen-Erreger befallen. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Das Kreis-Veterinäramt ruft Tierhalter dazu auf, Wiederkäuer mit Insektenspray zu schützen.

Trier-Saarburg. "Die Blauzungenkrankheit ist keine Tierseuche, sondern eine Krankheit!", betont Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg. Der Erreger übertrage sich nicht von Tier zu Tier und auch nicht vom Tier auf den Menschen. "Der Erreger wird von der Gnitze, einer Mückenart, auf Kühe, Schafe, Ziegen und andere Wiederkäuer übertragen", erklärt Ute Marx, Tierärztin beim Kreis-Veterinäramt. Für Menschen bestehe auch beim Verzehr von Fleisch oder Milch betroffener Tiere keine Gefahr. Trotzdem ist die Blauzungenkrankheit anzeigepflichtig. "Halter müssen erkrankte Tiere bei uns melden", sagt Marx. Die Anzeigepflicht bestehe nicht primär wegen der Gefährlichkeit der Krankheit, sondern weil die Behörden Überblick haben müssen über die Ausbreitung des Erregers, der in Rheinland-Pfalz erstmals im September 2006 festgestellt wurde. "Bis dahin war es den Gnitzen wohl zu kalt bei uns", schätzt Müller. "Rund 20 Prozent der befallenen Schafe und fünf bis zehn Prozent der erkrankten Rinder sterben", sagt Marx. Voraussetzung für Beihilfe aus der Tierseuchenkasse ist, dass der Erreger von einem Tierarzt festgestellt wurde. Erkranken können ausschließlich Wiederkäuer, Pferde zum Beispiel sind nicht gefährdet. "Erkrankte Tiere bekommen hohes Fieber und sind schlapp", beschreibt Marx die Symptome. Das Kreisveterinäramt empfiehlt Tierhaltern, vorzubeugen: "Die Wiederkäuer sollten regelmäßig mit einem wirksamen Insekten-Abwehrmittel behandelt werden", sagt Marx. Erhältlich sind diese nicht ganz billigen Mittel bei Tierärzten. Außerdem sollen Weideflächen an Gewässern gemieden werden. Weil die Mücken besonders in der Dämmerung und bei Feuchtigkeit aktiv sind, sollten Wiederkäuer zudem abends und über Nacht möglichst in Ställen untergebracht werden.Auskünfte erteilt das Kreis-Veterinäramt, Telefon 0651/715-574, -580 und -585.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort