Corona-Zahlen 19 Neuinfektionen in der Stadt Trier und im Landkreis - ein weiterer Patient stirbt

Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg wurden am heutigen Samstag 19 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet. Das teilt die Kreisverwaltung mit.

19 Neuinfektionen in der Stadt Trier und im Landkreis Trier-Saarburg am 2. Januar 2021
Foto: dpa/Hans Punz

Die nachgewiesenen Infektionen verteilen sich wie folgt: 16 aus dem Landkreis und drei aus der Stadt Trier. Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass die aktuellen Zahlen aufgrund der geringeren Testmöglichkeiten über die Feiertage nur bedingt mit den Vorwochen vergleichbar sind.

Ein älterer Patient aus dem Landkreis Trier-Saarburg ist heute im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Damit sind bisher insgesamt 59 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 43 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 16 aus der Stadt Trier.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt auf 3848 (1422 in der Stadt Trier und 2426 im Landkreis Trier-Saarburg). Die 7-Tage-Inzidenz ist wieder gesunken und liegt in der Stadt Trier bei 77,1 und im Landkreis bei 95,7 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 418 – zwei weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 283 im Landkreis und 135 in der Stadt Trier. Die Zahl der stationär behandlungsbedürftigen Patienten ist spürbar angestiegen.

63 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier befinden sich in stationärer Behandlung. 41 Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, 11 im Kreiskrankenhaus Saarburg, acht im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil und drei in anderen Krankenhäusern.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 422 VG Konz: 624 VG Ruwer: 179 VG Saarburg-Kell: 613 VG Schweich: 322 VG Trier-Land: 266.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät dringend, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten. Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie Eins.

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