Pandemie 20 Corona-Neuinfektionen in Trier und Trier-Saarburg

Trier/Saarburg · Die 7-Tage-Inzidenz liegt in Trier bei 61, im Landkreis Trier-Saarburg bei 80.

20 Corona-Neuinfektionen in Trier und Trier-Saarburg
Foto: dpa/Jens Kalaene

Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg wurden am Montag, 10. Mai, 20 weitere Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet – 13 aus dem Landkreis und 7 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Corona-Virus infizierten Menschen beträgt nunmehr 6831 (2590 in der Stadt Trier und 4241 im Landkreis Trier-Saarburg).

Der heutige Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner liiegt laut Angaben des Robert Koch-Institutes in der Stadt Trier bei 61,0, im Landkreis Trier-Saarburg bei 80,3

Zudem wurde dem Gesundheitsamt ein weiterer Nachweis einer Virus-Mutation gemeldet. Insgesamt sind es 1211, davon nun 1105 Mal die „britische“ B.1.1.7. und unverändert 56 Mal die „südafrikanische“ Mutation B.1.351. Weitere 50 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist wieder leicht gestiegen und liegt aktuell bei 546 – sieben mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 364 im Landkreis und 182 in der Stadt Trier. Neun Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 684; VG Konz: 992; VG Ruwer: 414; VG Saarburg-Kell: 1094; VG Schweich: 615; VG Trier-Land: 442.

Die aktuelle Impfquote in Stadt und Kreis beträgt mehr als 30 Prozent Erstimpfungen.

Im gemeinsamen Impfzentrum des Kreises und der Stadt wurden (Stand Montag, 10 Uhr) 44 916 Erstimpfungen und 21 259 Zweitimpfungen vorgenommen. Die gemeinsame Impfquote inklusive Impfungen bei Hausärzten und durch mobile Impfteams u.ä. beläuft sich auf 30,4 Prozent bei Erstimpfungen (78 916 Personen) und 11,4 Prozenz bei Zweitimpfungen (29 666 Personen).

Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich ansonsten auf der Internetseite des Landes impftermin.rlp.de

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auch auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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