Pandemie 22 neue Infektionen in Trier und im Kreis - Beide Inzidenzen deutlich unter 80

Trier/Trier-Saarburg · Von der kritischen 100er-Marke sind die Inzidenzen in Trier und im Kreis Trier-Saarburg wieder ein gutes Stück entfernt. Aber auch am Donnerstag sind dem Gesundheitsamt weitere Infektionen mit dem Coronavirus mitgeteilt worden.

 Das Gesundheitsamt Trier-Saarburg meldet am Donnerstag, 6. Mai, weitere Corona-Infektionen.

Das Gesundheitsamt Trier-Saarburg meldet am Donnerstag, 6. Mai, weitere Corona-Infektionen.

Foto: dpa/Robert Michael

Dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg sind am Donnerstag 22 weitere Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet worden – 15 aus dem Landkreis und sieben aus der Stadt Trier. Damit haben sich seit dem 11. März 2020 nachweislich 6733 Menschen im Gebiet des Gesundheitsamts mit dem Virus infiziert (2560 in der Stadt Trier und 4173 im Kreis Trier-Saarburg).

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also der Wert der Neuinfektionen innerhalb einer Woche pro 100 000 Einwohner, liegt nach Angaben des Robert-Koch-Institutes in Trier bei 66,4 und im Kreis bei 73,6.

Erneut ist das Gesundheitsamt über Nachweise von Virus-Mutationen informiert worden: Insgesamt wurden bislang 1159 (sieben mehr als am Mittwoch) registriert, davon 1053 Mal die „britische“ Mutation B.1.1.7. und 56 Mal die „südafrikanische“ Mutation B.1.351. Weitere 50 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist gesunken und liegt laut Behörde bei 555 – 30 weniger als am Vortag. Die Fälle verteilen sich wie folgt: 355 im Landkreis und 200 in der Stadt Trier. Sechs Patienten werden aktuell stationär in drei Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:

VG Hermeskeil: 683, VG Konz: 981, VG Ruwer: 397, VG Saarburg-Kell: 1083, VG Schweich: 596, VG Trier-Land: 433.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

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