28-Jähriger wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu Freiheitsstrafe verurteilt

Trier · Das Landgericht Trier hat am Dienstag, 5. Juli, einen 28-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in acht Fällen sowie wegen des Besitzes von kinderpornographischen Schriften in zwei Fällen verurteilt. Verhängt wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Zudem wurde Führungsaufsicht angeordnet.

Die Staatsanwaltschaft Trier legt dem Angeklagten folgende Straftaten zur Last: Im Herbst 2009 soll der Angeklagte ein damals 6-jähriges Mädchen aufgefordert haben, an seinem Geschlechtsteil zu lecken. Außerdem soll er das Kind gefragt haben, ob er an diesem sexuelle Handlungen vornehmen dürfe. Das Mädchen hielt sich damals im Schlafzimmer der Mutter des Angeklagten auf. Der Angeklagte war dort zu Besuch, weil sein damals ebenfalls 6-Jahre alter Stiefsohn dort lebte.

In weiteren sechs Fällen soll der Angeklagte seinen damals 5-6-jährigen Stiefsohn sexuell missbraucht haben, wobei er in drei Fällen mit dem Kind den Geschlechtsverkehr vollzogen haben soll. Die Taten sollen im Kinderzimmer des Anwesens der Mutter des Angeklagten stattgefunden haben, wo das Kind zur Tatzeit lebte.

In einer weiteren Anklage wird dem Mann Folgendes zur Last gelegt: Seit Ostern 2003 befanden sich die im Februar 1996 und März 1998 geborenen Kinder der Ehefrau des Bruders des Angeklagten regelmäßig zu Besuch bei der Mutter des Angeklagten. Dort traf der Angeklagte auf die beiden Mädchen.

Diese Gelegenheit soll der Angeklagte genutzt haben, um die beiden Kinder in insgesamt acht Fällen sexuell zu missbrauchen, indem er sich ihnen im Gästezimmer des Anwesens der Mutter genähert und sexuelle Handlungen an ihnen vollzogen haben soll.

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