Justiz Anzeige gegen Recyclingfirma Eu-Rec - Nicht nachweisbar

Trier · 31 Menschen haben den Inhaber der Recyclingfirma Eu-Rec wegen des üblen Geruchs angezeigt. Die Staatsanwaltschaft startete Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Luftverunreinigung – und stellte beide ein.

 Mehr als 300 Menschen aus  Pfalzel und anderen Stadtteilen  demonstrierten im April 2016 gegen den Geruch aus dem Industriegebiet Trierer Hafen.

Mehr als 300 Menschen aus  Pfalzel und anderen Stadtteilen  demonstrierten im April 2016 gegen den Geruch aus dem Industriegebiet Trierer Hafen.

Foto: Friedemann Vetter (VE._)

Auch wenn sich seit anderthalb Jahren niemand mehr über den süßlich-fauligen Gestank beschwert, der in Pfalzel zwischen 2014 und 2016 Übelkeit, Schwindel und Brechreiz ausgelöst hat, beschäftigte er die Staatsanwaltschaft Trier bis zum März. Ein Gestank, der nach fester Überzeugung vieler Menschen in Pfalzel und auch der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord aus dem damaligen Produktionsprozess der Eu-Rec GmbH stammte und dann vom Industriegebiet im Hafen nach Pfalzel  waberte (der TV berichtete mehrmals).

Die Staatsanwaltschaft führte zwei Ermittlungsverfahren gegen den Inhaber der mittlerweile an Remondis verkauften Eu-Rec GmbH, Willi Streit. Die Vorwürfe: Körperverletzung und Luftverunreinigung. Nachdem das Verfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung bereits 2017 eingestellt worden war, folgte jetzt Einstellung Nummer zwei: Auch für die Luftverunreinigung gibt es „keinen hinreichenden Tatverdacht“.

31 Menschen haben 2014 und 2015 Anzeige gegen den Inhaber der Eu-Rec GmbH, Willi Streit, erstattet – wesentlich mehr als bisher bekannt. Peter Fritzen, der Leiter der Staatsanwaltschaft Trier, bestätigt diese Zahl im Gespräch mit dem TV. Die SGD-Nord ordnete deshalb Geruchsemissionsmessungen an, die im Januar und Dezember 2015 sowie im September 2016 durchgeführt wurden. Es wurde nicht nur gemessen, was die Eu-Rec absondert, sondern auch, was in Pfalzel als Immission ankommt.

Die Ergebnisse: Zwar war bei den Emissionsmessungen im Januar 2015 und September 2016 der Grenzwert für zulässige Geruchsemissionen jeweils überschritten. Bei der Messung im Dezember 2015 lag das Ergebnis jedoch unterhalb des Grenzwertes. Bei den zwischen Juli 2015 und August 2016 durchgeführten Immissionsmessungen im Stadtteil Pfalzel waren die maßgeblichen Grenzwerte ebenfalls nicht überschritten.

Das erste Fazit der Staatsanwaltschaft fiel bereits 2017. Peter Fritzen fasst zusammen: „Der Nachweis einer Strafbarkeit wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Körperverletzung konnte auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen nicht geführt werden.“

Nachdem der Vorwurf der Körperverletzung abgehakt war, folgte der Verdacht der Luftverunreinigung. „Da bei den Messungen im Januar 2015 und September 2016 eine Überschreitung des Grenzwerts für Geruchsemissionen festgestellt wurde, wurde weiterhin geprüft, ob eine  Luftverunreinigung  in Betracht kommt“, erläutert Fritzen.

Auch dieses Verfahren haben die Ermittler vor wenigen Tagen eingestellt. Es bestehe „kein hinreichender Tatverdacht für ein Vergehen der Luftverunreinigung“, teilte die Staatsanwaltschaft den 31 Erstattern der Anzeigen schriftlich mit. „Ich habe dagegen kein solches Schreiben bekommen“, sagt Willi Streit, der Angezeigte, dem TV. „Aber natürlich bin ich trotzdem froh, zu erfahren, dass die Ermittlungen wegen Luftverunreinigung eingestellt worden sind.“

Zu den Empfängern des Schreibens gehört Horst Fries, der Schriftführer der Initiative Pro Pfalzel. Dieser Verein schützt die Umwelt und fördert den Tourismus und das soziale Engagement.

„Mehrere Mitglieder unseres Vereins haben gegen Herrn Streit Anzeige erstattet“, bestätigt Fries auf Anfrage des TV. Einige Tage lang veröffentlichte die Initiative das Schreiben der Staatsanwaltschaft über die Einstellungen der Ermittlungen auf ihrer Homepage im Internet. „Das war ein Fehler“, räumt Fries ein. „Wir haben es wieder entfernt.“

Rechtliche Folgen muss die Initiative deshalb nicht befürchten. „Die Veröffentlichung unseres Schreibens im Internet ist kein Straftatbestand“, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Peter Fritzen.

Horst Fries verbirgt nicht, dass er mit dem Ergebnis der Ermittlungen absolut nicht zufrieden ist. „Ich spreche für viele unserer Mitglieder“, sagt er. „Wir sind nicht von Herrn Streits Unschuld überzeugt. Er hat es bisher immer geschafft, zu tricksen und sich herauszuwinden.“ Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die Ermittlungen einzustellen, wolle man aber akzeptieren.

Wann genau ist der Straftatbestand der Luftverunreinigung erfüllt? Das Schreiben der Staatsanwaltschaft, das über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens informiert, enthält alle Details. Dieser Straftatbestand erfordert das Verursachen einer Luftveränderung, die geeignet ist, Tiere, Pflanzen oder die Gesundheit eines Menschen zu schädigen.

Ein technischer Sachverständiger sei deshalb beauftragt worden, zu untersuchen, ob der von der Eu-Rec GmbH verursachte Geruch diese Kriterien mit der entsprechenden Dauer und Stärke erfüllt. Das Ergebnis: Auch die Messungen aus den Jahren 2015 und 2016, in denen die Grenzwerte überschritten waren, ergaben keine Hinweise auf eine gesundheitsgefährdende Konzentration organischer Stoffe.

Doch damit ist der Konflikt immer noch nicht beendet.  Über die gegen Willi Streit  im November 2015 erhobene Anklage wegen Gewässerverunreinigung, unerlaubten Umgangs mit Abfällen und Bodenverunreinigung hat das Amtsgericht Trier noch nicht entschieden.

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