Städtebau 33 Prozent-Quote für geförderten Wohnraum?

Trier · Trierer Ausschüsse diskutieren Konzept für bezahlbares Wohnen. Dieses könnte ab Oktober in Kraft treten.

Kurz nach der Sommerpause haben sich der Sozial- und der Baudezernatsausschuss der Stadt Trier zu einer weiteren gemeinsamen Sitzung zum Thema bezahlbares Wohnen getroffen. Grundlage war ein vor geraumer Zeit gestellter SPD-Antrag.

Unter Leitung von Bürgermeisterin Elvira Garbes und Baudezernent Andreas Ludwig ging es um einen überarbeiteten Vorschlag der Stadtverwaltung. Auf Zustimmung fast aller Fraktionen stießen die ersten und letzten beiden Teile des Vorschlags: Bei neuen Bebauungsplänen mit Geschosswohnungsbau sind mindestens 33 Prozent im öffentlich geförderten Wohnungsbau umzusetzen. Außerdem muss mindestens ein Viertel barrierefrei sein und davon die Hälfte öffentlich gefördert. Vorgaben der Landesbauordnung sind davon nicht betroffen.

Die Umsetzung durch städtebauliche Verträge soll die Stadt sichern bei Plangebieten in ihrem Besitz, die verkauft werden, bei Projekten von Gesellschaften, an denen sie beteiligt ist, sowie bei Grundstücken externer Investoren, für die Planrecht erforderlich ist. Ausnahmen kann der Stadtrat beschließen.

Eine kontroverse Debatte entwickelte sich erneut über die Frage, wie hoch die Untergrenze bei der Zahl der Wohneinheiten sein soll, ab der der Anteil von mindestens 33 Prozent öffentlich geförderter Angebote obligatorisch ist. Die Stadtverwaltung will ab neun Wohnungen mindestens drei unter diese Kategorie fassen. Das Spektrum der Meinungen reichte von der Forderung, die Mindestgrenze runterzusetzen bis zu der Befürchtung, dass bei der Grenze ab neun Wohnungen nicht geförderte Angebote zum Ausgleich der Gesamtfinanzierung eines Bauprojekts zu teuer werden.

Der Zeitplan der Stadtverwaltung sieht vor, nach Beratungen am 9. September im Stadtvorstand und am 15. im Steuerungsausschuss am 22. September eine Entscheidung im Stadtrat zu treffen. Das Konzept könnte dann am 1. Oktober in Kraft treten.

Baudezernent Ludwig forderte, schnell Klarheit zu schaffen. Die Fraktionen gaben noch kein endgültiges Votum ab. Behindertenbeauftragter Gerd Dahm begrüßte den Kompromiss, mahnte aber an, die Stadtverwaltung müsse die Umsetzung der Barrierefreiheit stärker vor Ort überprüfen. Nicht nur weil Trier mit dem diskutierten Konzept über Regelungen anderer Städte hinausgehen würde, sieht der Vorschlag eine Überprüfung nach drei Jahren vor. Die Kriterien werden noch ermittelt. Um eine solide Entscheidungsgrundlage zu haben, bereitet das Stadtplanungsamt nach Aussage seiner Leiterin Iris Wiemann-Enkler ergänzend eine Wohnraumbedarfsanalyse vor.

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