Corona-Pandemie 44 Neuinfektionen in Trier und im Landkreis – Inzidenzen klettern deutlich über 50

Trier/Saarburg · 44 weitere Infektionen mit dem Coronavirus wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg am Donnerstag gemeldet, 29 aus dem Landkreis und 15 aus der Stadt Trier.

44 Neuinfektionen in Trier und im Kreis Trier-Saarburg – Inzidenzen deutlich über 50
Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Damit steigt die Sieben-Tage-Inzidenz nach Mitteilung des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums in Trier auf 58,3 sowie im Landkreis auf 56,2 Neuinfektionen in den vergangen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner. (Durch Nachmeldungen können die Inzidenzwerte des Landes geringfügig von den Werten auf der Grundlage der Zahlen des Gesundheitsamtes abweichen.) Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Menschen beträgt nunmehr 5295 (1965 in der Stadt Trier und 3330 im Landkreis Trier-Saarburg).

Insgesamt wurden bisher 268 Nachweise einer Virus-Mutation gemeldet, davon 246 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 14 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere acht Fälle müssen noch genauer differenziert werden.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist wieder deutlich gestiegen und liegt aktuell bei 395 – 29 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 269 im Landkreis und 126 in der Stadt Trier. 13 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden: VG Hermeskeil: 596, VG Konz: 804, VG Ruwer: 289, VG Saarburg-Kell: 824, VG Schweich: 464, VG Trier-Land: 353.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen. Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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