Aktuelle Coronazahlen Inzidenz in Trier und Trier-Saarburg sinkt unter 80

Trier/Saarburg · Trotz sinkender Zahlen tritt die Notbremse im Kreis frühestens am Mittwoch außer Kraft, falls die Marke unter 100 bleibt.

 Eine Mitarbeiterin wertet einen Corona-Schnelltest aus.

Eine Mitarbeiterin wertet einen Corona-Schnelltest aus.

Foto: dpa/Robert Michael

(red) Am Mittwoch wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 47 weitere Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet – 17 aus dem Landkreis und 30 aus der Stadt Trier. Die Zahl der seit dem 11. März 2020 nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Personen beträgt nunmehr 6502 (2475 in der Stadt Trier und 4027 im Landkreis Trier-Saarburg).

Der Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes liegt in der Stadt Trier bei 71,7 und Landkreis Trier-Saarburg bei 77,0.

Die auf Grundlage des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes seit Samstag im Landkreis gültige „Notbremse“ endet erst, wenn die durch das RKI gemeldete 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter dem Wert von 100 liegt. Da der Kreis am Montag noch über 100 lag, wäre dies – da der Maifeiertag und der Sonntag nicht mitzählen, frühestens am Montag der Fall. Die Notbremse würde dann am übernächsten Tag, also Mittwoch, 5. Mai, außer Kraft treten. Dies jedoch nur, wenn die Inzidenzmarke an allen Werktagen unter 100 bleibt.

Erneut wurden dem Gesundheitsamt Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet, insgesamt 993 (71 mehr als gestern), davon 892 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 54 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 47 Fälle müssen noch genauer differenziert werden. Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 660. Diese verteilen sich wie folgt: 403 im Landkreis und 257 in der Stadt Trier. 19 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.

Daher rät das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen. Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

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