Aktuelle Fallzahlen 49 Corona-Neuinfektionen und ein weiterer Todesfall in Trier und im Kreis Trier-Saarburg

Trier/Saarburg · In Trier und im Umland haben sich 49 Personen neu mit dem Corona-Virus infiziert. Hier sind die aktuellen Fallzahlen:

 Ein Arzt macht einen Coronavirus-Test.

Ein Arzt macht einen Coronavirus-Test.

Foto: dpa/Robert Michael

Das Gesundheitsamt des Kreises Trier-Saarburg hat am Wochenende 49 neue Infektionen mit dem Coronavirus verzeichnet - am Samstag 29 Infektionen (17 aus dem Landkreis und 12 aus der Stadt Trier) und am Sonntag 20 weitere Infektionen (14 aus dem Landkreis und 6 aus der Stadt Trier).

Eine weitere ältere Patientin aus dem Landkreis Trier-Saarburg ist im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Damit sind bisher insgesamt 75 Menschen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes gestorben, und zwar 57 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 18 aus der Stadt Trier.

Die Zahl der seit dem 11. März nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Personen steigt auf 4101 (1525 in der Stadt Trier und 2576 im Landkreis Trier-Saarburg). Die Sieben-Tage-Inzidenz ist wieder leicht angestiegen und lag am Sonntag in der Stadt Trier bei 87,0 und im Landkreis bei 91,0 Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen pro 100 000 Einwohnern.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist weiter gesunken und liegt derzeit bei 388 – 38 weniger als noch am Samstag. Diese verteilen sich wie folgt: 248 im Landkreis und 140 in der Stadt Trier.

Insgesamt 39 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt Trier werden zurzeit stationär behandelt. 26 Patienten werden im Corona-Gemeinschaftskrankenhaus in Trier behandelt, vier im Kreiskrankenhaus Saarburg und neun im St. Josef Krankenhaus Hermeskeil.

Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden:

VG Hermeskeil: 466, VG Konz: 651, VG Ruwer: 194, VG Saarburg-Kell: 644, VG Schweich: 338, VG Trier-Land: 283.

Das Gesundheitsamt weist darauf hin, dass bei einem positiven Befund auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung gilt.

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