Prozess Langer Weg bis zum blutigen Drama

Trier. · Der Mann, der seine Ehefrau mit sieben Messerstichen getötet haben soll und sich dann vom Balkon stürzte, ist ein Fall für die geschlossene Psychiatrie. So das Fazit des Sachverständigen vor der Trierer Schwurgerichtskammer.

 Der angeklagte 74-Jährige hat eine bipolare Störung. Das heißt, seine Stimmung wechselt ständig zwischen Hyperaktivität und völliger Antriebslosigkeit. Nun hat ein Gutachter vor Gericht ausgesagt.

Der angeklagte 74-Jährige hat eine bipolare Störung. Das heißt, seine Stimmung wechselt ständig zwischen Hyperaktivität und völliger Antriebslosigkeit. Nun hat ein Gutachter vor Gericht ausgesagt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Meist völlig reglos sitzt der 74-jährige Beschuldigte neben seiner Verteidigern Martha Schwiering, die ihm hin und wieder Erklärungen über die Plexiglastrennscheibe zuflüstert.

Am 28. Januar 2020 soll er in einem kleinen Ort bei Trier seine Ehefrau erstochen und sich danach durch einen Sprung vom Balkon fast selbst getötet haben. Nun berät die Schwurgerichtskammer des Landgerichts über seinen Fall. Doch ob der Mann wirklich weiß, was genau um ihn herum vorgeht, ist fraglich. Auch als gestern sein Sohn aussagt, zeigt er keine Regung. Der war zwar bei der Tat nicht dabei, hat aber die Krankheitsentwicklung bei seinem Vater über viele Jahre hinweg verfolgen müssen.

Es begann in Hamburg, der Heimat des Paares. Der Sohn spricht von den Depressionen, die beim Vater vor langer Zeit diagnostiziert wurden, von Suizidversuchen, Unterbringungen in der geschlossenen Psychiatrie, Besserung und Wiederaufnahme der Arbeit bis zum erneuten Rückfall, und schließlich die Frühverrentung.

2011 holt der Sohn die Eltern vom Norden in den Trierer Raum, wo sie sich schnell in die neue Umgebung eingewöhnen. Zudem wird der Mann regelmäßig ambulant von einer Trierer Psychologin betreut. In dem Ort gilt das Paar als still und freundlich. „Nur er redete halt viel. Wenn man keine Zeit hatte, ist man ihm besser ausgewichen“, sagt eine Nachbarin.

Der Sohn bleibt in ständigem Kontakt, insbesondere mit der Mutter. „Mir ist in der Zeit seit 2011 nichts aufgefallen“, sagt er. Doch dann ab Oktober 2019 sei eine dramatische Veränderung hin zu depressiven Zuständen eingetreten. Da hatten die Eltern gerade einen jungen Hund angeschafft. Doch der Vater scheint mit dem lebhaften kleinen Tier überfordert gewesen zu sein. Sie gaben es im Tierheim ab.

Dennoch habe es in der Zeit keine Hinweise von der Mutter auf extreme oder kritische Situationen gegeben. Noch zwei Tage vor der Tat habe er mit ihr telefoniert, und alles sei ruhig erschienen – „bis dann an dem Abend der Anruf kam“. Welche Lösung er sich für den Vater nun vorstellen könne, wird er gefragt. Er spricht sich für die Unterbringung in die geschlossene Psychiatrie aus und meint: „Da sehe ich mich in einer Doppelrolle. Einerseits will ich, dass es dem Vater gutgeht, andererseits hat er mir die Mutter genommen.“

Und was sagt der psychiatrische Sachverständige Prof. Dr. Wolfgang Retz? Er hat mit dem Beschuldigten am 27. März 2020 im Wittlicher Gefängniskrankenhaus gesprochen. Der Mann habe erstaunlich offen geredet, aber auch sprunghaft und unzusammenhängend. Seine bipolare Störung mit depressiven Symptomen führe zu einem ständigen Stimmungswechsel zwischen Hyperaktivität und völliger Antriebslosigkeit. Allerdings habe sich nach dem Umzug und durch die ständige ambulante Behandlung ein relativ stabiles Bild ergeben.

Doch im Herbst 2019 hätten sich die Symptome verstärkt, seine Gedanken kreisten um den Tod, und dass er seine Frau mitnehmen wolle. Retz: „Direkt an die Tat konnte er sich bei unserem Gespräch nicht erinnern, er hat erst im Krankenhaus von ihrem Tod erfahren. Aber er konnte sich an seine Suizidabsicht erinnern und dass er seine Frau mitnehmen wollte.“

Der Tat, so der Gutachter, sei ein wochenlanger Prozess vorausgegangen. Bis er schließlich am Tattag steuerungs- und schuldunfähig gewesen sei. Fazit des Psychiaters: „Ein chronische Erkrankung, die immer wieder zu schweren Störungen führt. Dies bedingt grundsätzlich die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.“ Zudem bestehe auch die Möglichkeit, dass er andere gefährde.

„Kann man ihn auch in einem Heim unterbringen?“, wird der Experte gefragt. Antwort: „Derzeit noch nicht. Aber langfristig könnte sich mit entsprechender pflegerischer Betreuung eine Möglichkeit ergeben.“ Und die Verteidigerin Schwiering sagt: „Auch die Klinik Nette-Gut sieht sich nicht als geeignete Einrichtung für eine Dauerhafte Behandlung dieses Patienten.“

Fortsetzung des Prozesses ist am 2. Dezember, um 14 Uhr.

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