88-jähriger Rechtsanwalt verurteilt

Trier · Das Trierer Amtsgericht hat einen 88-jährigen Trierer Rechtsanwalt für schuldig befunden, eine Mandantin bei der Unterschlagung eines Erbes unterstützt zu haben.

Rechtsanwalt Z. hatte nach Überzeugung des Gerichts einer Mandantin dabei geholfen, rund 280.000 Euro zwischen verschiedenen Banken zu transferieren. Das Geld stammte aus dem Besitz eines verstorbenen Bekannten der Frau, dessen Erbe sie unterschlagen hatte. Dafür war die 71-Jährige aus der Verbandsgemeinde Trier-Land zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Das Trierer Amtsgericht ist überzeugt, dass Rechtsanwalt Z. wusste, dass das von ihm verwaltete Geld der Frau nicht rechtmäßig gehörte. Das Gericht verurteilte den 88-Jährigen Advokaten, der immer noch praktiziert, wegen Begünstigung zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 40 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, gefordert. Der Verteidiger des Anwalts hatte auf Freispruch plädiert.

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