Abgestuft und abgehängt - Ortsgemeinden in Trier-Land sollen für Straßen aufkommen

Trierweiler/Welschbillig · Es ist ein Problem, das besonders Gemeinden betrifft, die sich freiwillig zusammengeschlossen haben: Das Land will diesen Orten Straßen aufbürden.

Ob es ganz ernst gemeint gewesen ist, lässt sich nicht eindeutig klären. Fest steht, dass die Welschbilliger zumindest darüber nachgedacht haben, getrennte Wege zu gehen. Nicht deshalb, weil sich die Itteler und Möhner nicht mehr grün sind. Sondern, weil es Pläne gibt, Ortsgemeinden Kreisstraßen zu überlassen (siehe Info). Getrennte Wege hätte in diesem Fall bedeutet, dass Hofweiler, Ittel, Möhn und Träg nicht mehr Teile von Welschbillig sind, sondern wieder eigenständige Gemeinden. Mit 140 Einwohnern wäre Träg zwar nicht besonders groß - aber auch nicht zu klein. Im benachbarten Eifelkreis Bitburg-Prüm gibt es mehrere Dutzend eigenständige Gemeinden, die weniger Einwohner haben.

Wo liegt das Problem? Je nach Wichtigkeit sind bei Straßen verschiedene Träger zuständig, die für Bau und Unterhalt aufkommen müssen. Das reicht vom Bund bei Autobahnen bis hin zur Gemeinde bei Wohnstraßen. Aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen 1A 10645/10.OLG) und wegen Forderungen des Landesrechnungshofs prüft der Landesbetrieb Mobilität derzeit, welche Verbindungen abgestuft werden können. Ins Visier sind dabei Kreisstraßen geraten, die einzelne Gemeindeteile verbinden. Eine Straße, die nur einen räumlich getrennt liegenden Ortsteil an die Hauptortslage oder an das überörtliche Verkehrsnetz anbindet, hat nicht die Verkehrsbedeutung einer Kreisstraße. Das hat der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) auf eine kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) geantwortet. Dies gilt beispielsweise für die Verbindung zwischen Igel und dem Ortsteil Liersberg.

Folgt man dieser Argumentation, reicht es aus, wenn ein Dorf über eine Kreisstraße an eine Landes- oder Bundesstraße angebunden ist. Thomm ist über zwei mit der L 151 verbunden, Gusterath ebenso wie Farschweiler.
Was würde das bedeuten? Ähnlich wie in Welschbillig sieht die Lage in Trierweiler aus (der TV berichtete). Denn die Gemeinde besteht neben Trierweiler aus Sirzenich, Fusenich, Udelfangen und einem Teil von Neuhaus. Acht Kilometer Kreisstraße gibt es in der Gemeinde. Ortsbürgermeister Matthias Daleiden rechnet mit Unterhaltungskosten von 7500 Euro pro Kilometer und Jahr. Macht unterm Strich 60 000 Euro pro Jahr.
Falls eine Strecke grundlegend saniert werden muss, wird es noch teurer. Dann sind schnell einmal ein paar Hunderttausend fällig, die größtenteils von der Ortsgemeinde zu zahlen sind.

Was sagt das Verkehrsministerium? Verkehrsminister Volker Wissing ist der Ansicht, dass die Sichtweise des Landesrechnungshofs die Gemeinden finanziell überfordert. Der Minister will nach Auskunft seiner Pressestelle dem Landtag zeitnah eine Änderung des Straßengesetzes vorlegen. Derzeit werde ein Gesetzentwurfstext ausgearbeitet. Der Entwurf soll am Beispiel unterschiedlicher Gemeinden in verschiedenen Landesteilen praktisch überprüft werden. "Das Ziel ist, den Gesetzentwurf so schnell wie möglich im Ministerrat zu beschließen", heißt es aus Mainz.

Wie soll es weitergehen? Auf der Seite des rheinland-pfälzischen Bürgerbeauftragten Dieter Burgard findet sich derzeit eine öffentliche Petition zum Thema Abstufung von Kreisstraßen
( formular.derbuergerbeauftragte.rlp.de ). Bisher haben rund 1080 Menschen unterschrieben. Sie hätten gern, dass Paragraf 3 Satz 2 des Landesstraßengesetzes so ergänzt wird, dass Kreisstraßen dem Anschluss von Gemeinden oder räumlich getrennter Ortsteile an das überörtliche Straßennetz dienen. Dann wären die befürchteten Abstufungen von Kreisstraßen vom Tisch, in Welschbillig müsste niemand über eine Auflösung der Mehrortgemeinde nachdenken und Ortsbürgermeister Daleiden müsste nicht überlegen, wo er 60 000 Euro jährlich für die Unterhaltung weiterer Gemeindestraßen auftreibt.Meinung

Es darf nicht allein ums Sparen gehen
Es ist schon rund zehn Jahre her. Da wurde die Einmündung der K 22 in die B 51 südlich von Newel gekappt - aus Sicherheitsgründen. Heute vermisst wohl niemand mehr die Kreisstraße. Es gibt sicher noch einige Straßen mehr im Landkreis Trier-Saarburg, die verzichtbar sind. Bei der nun drohenden Abstufungswelle geht es offensichtlich jedoch nicht um die Frage, ob eine Straße gebraucht wird. Sondern darum, Geld zu sparen. Denn das Mainzer Verkehrsministerium zahlt bei Kreisstraßen immer kräftig mit, bei Gemeindestraßen hingegen nicht. Sollte das Land dabei bleiben, dass nicht mehr alle Ortsteile mit einer Kreisstraße ans überörtliche Netz angebunden sein müssen, muss es eine Neuorientierung bei den Zuschüssen geben. Dann müssen die Gemeinden eben Geld vom Land bekommen, um die Verkehrsinfrastruktur aufrechterhalten zu können. Alles andere wäre ein fadenscheiniger Versuch, sich auf Kosten der Dörfer zu sanieren. h.jansen@volksfreund.deExtra: WANN WIRD ABGESTUFT?


Kreisstraßen werden im Landkreis Trier-Saarburg nur dann abgestuft, wenn die davon betroffene Gemeinde auch einverstanden ist. Die Praxis sieht derzeit so aus, dass einige Kreisstraßen nur dann saniert werden, wenn sich die Ortsgemeinde im Anschluss daran bereiterklärt, die Verbindung als Gemeindestraße zu übernehmen. Dies ist beispielsweise bei der Ortsdurchfahrt Longuich so gewesen.

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