ADD: Sammlungsverbot gegen Verein

Trier. (red) Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz - hat dem Verein Kinderkrebsvorsorge e.V. mit Sitz in Saarbrücken mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz untersagt.

Das Sammlungsverbot ist bestandskräftig. Der 2004 gegründete Verein führt öffentliche Spendenaufrufe durch und lässt Fördermitglieder einwerben. Die sammlungsrechtliche Überprüfung des Kinderkrebsvorsorge e.V. erfolgte aufgrund des Spendensammlungsverbots in Rheinland-Pfalz gegen den Partnerverein Förderkreis Kinderkrebsvorsorge mit gleicher Vereinsanschrift. Nach umfangreicher Prüfung der ADD ist keine ausreichende Gewähr der Verwendung der Geldspenden für die in der Öffentlichkeit beworbene Hilfe krebskranker Kinder gegeben. Insbesondere die hohen Kosten für Werbung und Verwaltung sowie für Internetdienstleistungen führen zu Zweifeln an einer angemessenen Verwendung der Geldspenden für unmittelbare Projektzuwendungen.

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