ADD verbietet islamischem Verein Spenden in Rheinland-Pfalz zu sammeln

Trier · Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat als landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz dem Verein PAK DAR UL ISLAM Spendensammlungen und öffentliche Aufrufe zu Geldspenden in Rheinland-Pfalz untersagt.

Der Verein, der seinen Sitz in Koblenz hat, kann noch Rechtsmittel gegen das Verbot einlegen.
Der Verein PAK DAR UL ISLAM führt Spendensammlungen mittels Spendendosen
durch und ruft öffentlich, beispielsweise via Internet, zu Geldspenden auf.
Laut Satzung ist Zweck des Vereins die Förderung und Pflege des islamischen Glaubens
sowie die Förderung der pakistanisch-deutschen Kultur. Trotz mehrfacher Aufforderungen ist der Verein seinen gesetzlichen Auskunftspflichten nicht nachgekommen. Der Verein verweigert Auskünfte über Spendeneinnahmen, deren Verwendung für satzungsgemäße Zwecke sowie Angaben über Werbe- und Verwaltungskosten. Daher ist eine zweckentsprechende Verwendung der Spendengelder nicht sichergestellt.
Sollten in Rheinland-Pfalz weiterhin Spendensammlungen im Namen PAK DAR UL ISLAM laufen, bittet die ADD um sofortige Mitteilung.

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