ADD verbietet Verein das Spendensammeln

Trier · Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hat dem Verein „Entstrickung – Verein zur Prävention sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen e.V.“ verboten, Spenden zu sammeln.

Nach Angaben der ADD ruft der Verein "Entstrickung - Verein zur Prävention sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen e.V." mit Sitz im bayerischen Dirlewang öffentlich zu Geldspenden und Fördermitgliedschaften, insbesondere zur Unterstützung von sozialen Einrichtungen, zum Beispiel Kindergärten, auf. Außerdem wirbt er für Fördermitgliedschaften an Infoständen, unter anderem in Bad Kreuznach. Trotz mehrfacher Aufforderungen der ADD ist der Verein seinen gesetzlichen Auskunfts- und Vorlagepflichten nicht vollständig nachgekommen. Der Verein legt die für die sammlungsrechtliche Prüfung angeforderten Unterlagen über die tatsächliche Verwendung von Spenden- und Fördergeldern nicht vor und macht keine ausreichenden Angaben über Werbe- und Verwaltungskosten. Diese Auskünfte sind nach ADD-Angaben zum Nachweis der klaren Trennung zwischen den Vereinstätigkeiten und Tätigkeiten gewerblicher Unternehmen des Vereinsvorstands zwingend erforderlich.

Die ADD hat daher dem Verein Spendensammlungen und öffentliche Aufrufe zu Geldspenden in Rheinland-Pfalz untersagt. Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung einlegen. Sollten in Rheinland-Pfalz weiterhin Spendenaufrufe von "Entstrickung - Verein zur Prävention sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen e.V." festgestellt werden, bittet die ADD darum, die Behörde darüber zu informieren.

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