Änderung bei KFZ-Steuer

TRIER. (red) Wer ein Fahrzeug neu zulässt oder ummeldet, muss künftig eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer erteilen. Sonst wird der Fahrzeugschein nicht ausgehändigt.

Das steht in einer Landesverordnung, die zum 1. Mai in Kraft tritt. Die Bürger sollen vom ständigen Beachten der Zahlungstermine entlastet werden. Die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer gilt nur für das zugelassene Fahrzeug und erlischt nach dessen Abmeldung. Eine Einzugsermächtigung für ein anderes Fahrzeug oder eine andere Steuerart ist kein Ersatz. Auch der Hinweis auf die künftige Eröffnung eines Kontos reicht nicht aus: Eine aktuelle Bankverbindung muss nachgewiesen werden. Ähnliches gilt bei der Zulassung mit Hilfe eines bevollmächtigten Dritten: Der Fahrzeughalter muss ihm zusätzlich zu den Zulassungsunterlagen eine unterschriebene Einzugsermächtigung und einen Nachweis über ein Konto mitgeben. Fahrzeughalter, denen es nicht möglich ist, ein Girokonto zu führen oder deren Wagen von der Steuer befreit ist, besorgen sich beim Finanzamt eine Bestätigung und legen sie der Zulassungsstelle vor.

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