Gewalt nach Veranstaltung Körperverletzung? Zwei Anzeigen nach AfD-Veranstaltung in Trier beschäftigen Polizei

Trier · Ein Vorfall nach einer Veranstaltung der Trierer AfD ruft die Polizei auf dem Plan. Während die Partei behauptet, ein Gegendemonstrant habe einen Teilnehmer attackiert, gibt die Gegenseite an, dass es genau andersherum war. Was die Polizei dazu sagt.

Im Vordergrund der Platz mit den Platanen auf dem Domfreihof, im Hintergrund das Palais Walderdorff: In diesem Bereich hat sich der Vorfall am 19. Mai abgespielt.

Im Vordergrund der Platz mit den Platanen auf dem Domfreihof, im Hintergrund das Palais Walderdorff: In diesem Bereich hat sich der Vorfall am 19. Mai abgespielt.

Foto: Marga Esch

Der 19. Mai. Während die AfD aus Trier ihre Sympathisanten in der Volkshochschule über ihre Sicht der Dinge zur Aufarbeitung der Flut im Ahrtal informiert, haben sich die Gegner der in Teilen rechtsextremen Partei auf dem Domfreihof zur Gegendemonstration versammelt. Nach der Kundgebung treffen die Gäste der AfD gegen 21 Uhr beim Hinausgehen aus dem Palais Walderdorff direkt auf Teilnehmer der Gegenveranstaltung. Dann kommt es zu einem Vorfall, der laut Polizei zu zwei Ermittlungsverfahren führt: Das Erste richte sich gegen unbekannte Teilnehmer der Gegendemonstration. Dieser habe sich möglicherweise einer (gefährlichen) Körperverletzung zum Nachteil eines 79-jährigen AfD-Teilnehmers schuldig gemacht. „Ferner erstattete eine Teilnehmerin der Gegenveranstaltung Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen den erstgenannten AfD-Anhänger“, erklärt Polizeisprecher Uwe Konz. Er zieht das Fazit: „Zwei Anzeigen wegen Körperverletzung. Die Ermittlungen dauern zurzeit noch an.“