Agrarförderanträge jetzt stellen: Abgabefrist läuft bis 16. Mai

Trier · Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg weist darauf hin, dass die Anträge auf Gewährung der Betriebsprämie und der Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten sowie die Anträge auf Weitergewährung der Zuwendungen für das Förderprogramm umweltschonende Landbewirtschaftung bis 16. Mai gestellt werden müssen. Bis zu diesem Termin müssen auch Anträge auf produktspezifische Direktzahlungen (Prämie für Eiweißpflanzen, Flächenzahlung für Schalenfrüchte) gestellt werden.


Ebenso sind die Anträge nach dem Milchsonderprogramm, bestehend aus Grünlandprämie mit Grund- und Ergänzungsbetrag, und die Kuhprämie zu stellen. Zudem besteht die Möglichkeit, für gerodete Rebflächen neue Zahlungsansprüche zu beantragen. Winzer, die die Umstrukturierungsbeihilfe Weinbau oder die Rebrodungsprämie ab dem dritten Quartal 2008 erhalten haben, sind verpflichtet, drei Jahre lang den Antrag Agrarförderung einschließlich Flächennachweis abzugeben. red
Infos bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, Telefon 0651/715-314.

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