Pandemie Alkoholverbot ab 24 Uhr, Hallentraining nur noch zu fünft

Trier/Saarburg · Die Stadt Trier und der Landkreis Trier-Saarburg haben sich auf gemeinsame Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verständigt. In der Stadt, die bei den Neu-Infektionen leicht über dem Kreis liegt, gelten die Regeln bereits ab 24 Uhr in der Nacht zum Samstag. Im Landkreis ab 0 Uhr in der Nacht zum Montag. Ein Überblick.

Alarmstufe Rot in Trier: Alkoholverbot ab 24 Uhr, Hallentraining nur noch zu fünft
Foto: dpa/Christophe Gateau

Maskenpflicht:

An Schulen An allen weiterführenden Schulen in Trier und Trier-Saarburg gilt ab dem ersten Schultag nach den Herbstferien, Montag, 26. Oktober, während der gesamten Schulzeit, einschließlich des Unterrichts, eine Maskenpflicht. Sie gilt nicht an Grundschulen, der Primarstufe an Förderschulen sowie Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung oder dem Förderschwerpunkt motorische Entwicklung. Die Maskenpflicht gilt in Trier auch für Volkshochschulen und Erwachsenenbildung.

Universität und Hochschule in Trier haben laut Oberbürgermeister Wolfram Leibe angekündigt, ebenfalls eine Maskenpflicht auch während Seminaren und Vorlesungen zu erlassen.

Die Maskenpflicht an Schulen gilt zunächst für die nächsten 14 Tage. Je nach Infektionsgeschehen soll dann neu entschieden werden.

In der Trierer Fußgängerzone gilt ab Samstag, 24. Oktober, an allen Freitagen, Samstagen und Sonntagen eine Maskenpflicht auch im Freien. „An diesen Tagen herrscht besonders viel Gedrängel in der Fußgängerzone“, begründete Triers Ordnungsdezernent Thomas Schmitt. In den Einkaufstraßen der Städte im Landkreis gilt weiterhin keine Maskenpflicht im Freien.

Veranstaltungen Werden begrenzt auf bis zu 75 Teilnehmer. Das gilt sowohl für den Innenbereich als auch draußen. Theater und Kleinkunstbühnen sind davon ausgenommen, wenn ein eigenes Hygienekonzept vorliegt, wie zum Beispiel beim Theater Trier.

Gastronomie Ab 24 Uhr dürfen Kneipen, Restaurants und andere Gaststätten keinen Alkohol mehr an ihre Gäste ausschenken. Auch der Verkauf von Alkohol an Tankstellen oder Kiosken ist ab 24 Uhr untersagt. „Mit dem Alkoholpegel steigt auch die Neigung, Hygiene- und Abstandsregeln nicht mehr einzuhalten“, erklärt Triers Ordnungsdezernent Thomas Schmitt. Das Ausschankverbot sei dabei noch eine mildere Maßnahme als eine vorgezogene Sperrstunde. In Trier gilt das Alkoholverbot bereits ab der Nacht zum Samstag. Im Landkreis erst ab der Nacht zum Montag. Der Grund: Bis Freitagmittag lag der Inzidenzwert im Landkreis noch bei unter 50 Neu-Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen der vergangenen sieben Tage. Als die Allgemeinverfügung besprochen wurde, galt im Landkreis damit noch die Gefahrenstufe Orange. In Trier lag der Inzidenzwert da bereits bei 50 – Alarmstufe Rot.

Sport Trainingseinheiten auf Sportanlagen im Freien sind nur noch in festen Kleingruppen mit bis zu 30 Personen zulässig. Wettkampfsimulationen – also etwa Testspiele – sind nicht zulässig. Wettkämpfe – also etwa Ligaspiele am Wochenende – können stattfinden, jedoch ohne Zuschauer. „Außerdem bitten wir dringend darum, jegliche Feierlichkeiten nach dem Training und nach Wettkämpfen zu unterlassen“, betont Arnold Schmitt, erster Beigeordneter im Landkreis Trier-Saarburg.

Beim Sporttraining drinnen beziehungsweise in Hallen gilt, dass dieses nur mit bis zu fünf Personen in festen Kleingruppen stattfinden darf. Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport sind nicht zulässig. Außerdem wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 Quadratmeter Fläche begrenzt. Wettkämpfe können stattfinden, Zuschauer sind nicht zugelassen.

Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden.

Private Feiern Die Gästezahl bei privaten Feiern in gemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumen ist per Landesregelung auf 25 beschränkt. Diese Vorgabe gilt ab Montag landesweit. Für private Feiern zu Hause gilt keine gesetzliche Regel. „Aber der eindringliche Appell, auch zu Hause nicht mit mehr Gästen zu feiern“, sagte Arnold Schmitt, Beigeordneter im Kreisvorstand des Landkreises, der bei dem Pressegespräch Landrat Günther Schartz vertrat.

Einzelhandel Auf eine Beschränkung der zulässigen Kundenzahl in Geschäften haben Stadt und Kreis bei ihrer gemeinsamen Allgemeinverfügung verzichtet. Unter anderem, weil die Kontrolle schwierig wäre. Je nachdem, wie sich das Infektionsgeschehen entwickele, könnten aber auch in diesem Bereich noch Einschränkungen folgen, sagte Ordnungsdezernent Schmitt.

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